Die seit 2017 gültige Biozid-Verordnung der EU (EU 528/2012) zählt Stickstoff zu den Bioziden und verhindert dadurch, dass Museen und andere kulturerhaltende Einrichtungen weiterhin auf ein bewährtes und unbedenkliches Verfahren zu Schädlingsbekämpfung zurückgreifen können. Viele Einrichtungen haben in den letzten Jahren in entsprechende Behandlungskammern investiert, durch Kooperationen werden diese teilweise auch von Archiven und Bibliotheken genutzt. Die Verordnung erlaubt nun lediglich den Gebrauch von Gasflaschen, bei dem einerseits keine optimalen Bedingungen garantiert werden können und für den andererseits nur ein einziger Anbieter lizensiert ist.

Bereits Anfang 2019 gab es hierzu eine Stellungnahme, die der Museumsrat ICOM an Staatsministerin Prof. Monika Grütters übergeben hat. Nun gibt es eine Anhörungsverfahren der EU, an dem sich aller Bürger und Einrichtungen bis zum 18. Januar online beteiligen können, um eine Sonderregelung für Kultureinrichtungen zu schaffen.

› zum Online-Formular

› zur Ausfüllhilfe der Sächsischen Landesstelle für Museumswesen

› gemeinsame Stellungnahme des Internationalen Museumsrats ICOM und des Internationalen Denkmalrats ICOMOS inklusive Musterbrief, der ganz oder in Teilen für das Anhörungsformular genutzt werden kann (Word-Dokument)

› Zusammenfassung der Problematik und wichtigste Argumente für eine Sonderregelung für Kultureinrichtungen auf der Website des Verbands der Restauratoren (VDR)