

Seit 2010 gehört die Förderung von KEK-Modellprojekten zu unseren Kernaufgaben. Mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder werden deutschlandweit ausgewählte Vorhaben unterstützt.
Durch Modellprojekte sollen auf verschiedenen Ebenen exemplarisch Anleitungen zur nachhaltigen Sicherung schriftlichen Kulturguts gegeben werden. Förderfähig sind Projekte, die innovativ, modellhaft oder öffentlichkeitswirksam zum Originalerhalt beitragen. Neben der konservatorischen und restauratorischen Behandlung von Schriftgut sind auch Projekte in den Kategorien Fachkompetenz, Notfallvorsorge, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung möglich. Für die Ausgestaltung des konkreten Förderinhalts sind die Festlegungen der Fördergrundsätze maßgebend.
Grundsätzlich können alle Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie in kirchlicher Trägerschaft Fördermittel beantragen. Bei objektbezogenen Maßnahmen müssen die Bestände öffentlich zugänglich sein. Auch muss die Nachhaltigkeit von konservatorischen Maßnahmen, z.B. durch fachgerechte Lagerung, gewährleistet sein. Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen mit Sitz in Deutschland.
Fördermittelgeberinnen sind BKM und die Kulturstiftung der Länder, es werden somit Bund-Länder-Mittel eingesetzt. Die Ausreichung über die KEK erfolgt mittels Antrags- und Bewilligungsverfahren als Zuwendung. Die Förderung von Modellprojekten ist bis zu einer Höhe von maximal EUR 30.000 jährlich möglich. Erwartet wird ein substanzieller Eigenanteil der Träger·innen, z. B. durch den Einsatz von Haushaltsmitteln. Der Eigenanteil kann auch durch Fördermittel Dritter erbracht oder ergänzt werden.
Die zur Verfügung stehenden Mittel sind nicht in das nächste Jahr übertragbar, daher sollte das Projekt bis zum jeweiligen Jahresende erfolgreich abgeschlossen werden können. In begrenztem Umfang ist eine Förderung mehrjähriger Projekte bis zu drei Jahren möglich.
Der Schwerpunkt in der KEK-Modellprojektförderung ordnet sich ein in die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen. Demnach soll auch beim Schutz von Kulturgut ein integrierter und akteur·innenübergreifender Ansatz des Katastrophenrisikomanagements implementiert werden. Hierzu eigenen sich insbesondere Notfallverbünde, da sie die strategische Zusammenarbeit von Gedächtniseinrichtungen ermöglichen. Ziel des Schwerpunkts ist es, die Normierung bzw. Handlungssicherheit der geförderten Einrichtungen und Notfallverbünde zu stärken, auch im Bereich der regionalen Notfallvorsorge.
Es gelten die Fördergrundsätze zur Förderung von Modellprojekten (hier S. 2, 3. Gegenstand der Förderung). Förderfähig sind demnach vor allem:
Wir beraten Sie gern bei der Antragsstellung. Ihre Ansprechpartner·innen sind Timm Wille und Ursula Hartwieg.
Bei der Beschaffung von Notfallmaterialien oder Bergungsgeräten sollte grundsätzlich beachtet werden:
Notfallboxen
Bergungs- und Erstversorgungsgerät
Informationen zu Fristen und Formularen finden Sie unter Aktuelles. Einen Überblick über abgeschlossene Vorhaben finden Sie im Projektbereich unseres Portals. Wir beraten Sie gern zu Fragen der Antragsstellung:
Vor der Antragsstellung sollte das Projekt inhaltlich und finanziell klar umrissen und vorbereitet werden. Dazu gehören u.a. die folgenden Schritte:
Die Antragsfrist endet jedes Jahr am 31. Januar. Anträge, die außerhalb der Fristen eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
Das Formular zur Beantragung eines KEK-Modellprojekts finden Sie hier.
Kriterien für die Bewertung der Anträge durch den Fachbeirat der KEK sind neben der Nachvollziehbarkeit der Angaben ein deutlicher Bezug zu den Grundprinzipien der KEK-Modellprojektförderung:
Die vollständig ausgefüllten und von einem∙einer Zeichnungsberechtigten des∙der Antragsteller∙in handschriftlich unterschriebenen Anträge sind in digitaler Ausfertigung an kek-foerderlinien(at)sbb.spk-berlin.de und in analoger, einfacher Ausfertigung an die Postadresse der KEK zu richten. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Es handelt sich um eine Projektförderung, d.h. es werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Vorhaben unterstützt. Zuwendungsfähig sind u.a. projektbezogene Personalausgaben (jedoch keine Personalausgaben für Stammpersonal), Ausgaben für Dienst- und Werkvertragsleistungen und projektbezogene Sachausgaben, z.B. für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien oder Öffentlichkeitsarbeit. Investitionen können nicht gefördert werden. Für die Bewilligung können verschiedene Finanzierungsarten zur Anwendung kommen:
Die Projektmittel werden in der Regel in Form einer nicht rückzahlbaren Zuwendung gewährt. Sind die Antragsteller∙innen allgemein oder für das Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) berechtigt, so müssen die sich daraus ergebenden Vorteile im Finanzierungsplan ausgewiesen werden. Zuwendungsfähig sind in diesem Fall nur die Nettopreise.
Nach Ablauf der Antragsfrist werden alle Anträge vom Fachbeirat der KEK geprüft, der anschließend eine Empfehlung ausspricht. Für die Förderung von KEK-Modellprojekten stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung, deshalb ist die Zahl der jährlich bewilligten Projekte begrenzt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuwendungen aus Bund-Länder-Mitteln sind freiwillige Zahlungen.
Auf Grundlage der Empfehlung des KEK-Fachbeirats erfolgt der Beschluss seitens der Förderinnen BKM und KSL. Bei Bewilligung ihres Projekts erhält die entsprechende Einrichtung einen Zuwendungsbescheid. Mit diesem werden die Angaben des Förderantrags und Finanzierungsplans für verbindlich erklärt (ggf. ist Auflagen zuzustimmen). Die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-Gk bzw. ANBest-P) sind ein verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheids. Er ist die verwaltungsrechtliche Grundlage für die Projektdurchführung und -abrechnung. Alle Auflagen und Bedingungen sind für Zuwendungsempfänger·innen verbindlich.
Das Projekt kann erst mit Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden (i.d.R. Beginn des Bewilligungszeitraums). Ausgaben vor Projektbeginn bzw. vor Beginn des Bewilligungszeitraums werden grundsätzlich nicht anerkannt. Hinsichtlich der Vergabe gilt: Als Vorhabenbeginn ist der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags zu werten. Zulässig sind die vorherige Erkundung der Interessenlage, Voranfragen, Informationsbeschaffung sowie die Sicherstellung der Logistik, sofern noch keine Zahlungen getätigt und rechtliche Verbindlichkeiten eingegangen werden. Das Ingangsetzen von Vergabeverfahren ist noch kein vorzeitiger Maßnahmebeginn. Im Ausnahmefall kann mit einer ausführlichen und nachvollziehbaren schriftlichen Begründung ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden.
Die bewilligten Zuwendungen werden auf der Grundlage des Auszahlungsverfahrens ausgezahlt. Die benötigten Mittel müssen durch die Zuwendungsempfänger∙innen bei der KEK beantragt werden. Hierfür ist das Formular für die Mittelanforderung zu verwenden. Projektmittel sollten nur dann angefordert werden, wenn die Beträge innerhalb von 6 Wochen verausgabt werden können. Nicht in diesem Zeitraum eingesetzte Mittel sind zeitnah zurückzuzahlen bzw. zu verzinsen, wenn keine Rückzahlung erfolgt. Mittelanforderungen sind innerhalb des laut Zuwendungsbescheid festgelegten Bewilligungszeitraums einzureichen.
Wurden die Projektmittel bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht beantragt, besteht kein weiterer Anspruch auf eine Auszahlung. Für die letzte Mittelanforderung ist deshalb zwingend zu beachten, dass diese spätestens zu dem von der KEK benannten Termin eingereicht wird (in der Regel der 05. November). Das Datum der Fälligstellung der Mittel kann unabhängig davon gewählt werden, muss aber innerhalb des Bewilligungszeitraums erfolgen. Nicht benötigte Mittel sowie Erstattungen von nicht verbrauchten Mitteln sind unverzüglich nach Projektabschluss an die KEK zu überweisen, unabhängig vom Vorlagetermin des Verwendungsnachweises.
Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest).
Grundlegende Änderungen in der Durchführung und Finanzierung (z.B. Verschiebungen bei den Einzelansätzen um mehr als 20 %, zusätzliche nicht beantragte Positionen oder zusätzliche Deckungsmittel) bedürfen der Zustimmung der KEK. Für entsprechende Änderungen gilt deshalb eine Mitteilungspflicht. Bei gegenüber den Kostenberechnungen gesunkenen Preisen ist nach Rücksprache mit der KEK die Möglichkeit zu prüfen, ob der Restbetrag im Rahmen der Zweckbindung und unter Beibehaltung der Kofinanzierung verwendet werden kann.
Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest).
Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Termin und Anforderungen sind im Zuwendungsbescheid festgelegt. Der Verwendungsnachweis besteht aus:
Für den Verwendungsnachweis und den Erfolgskontroll-/Projektbericht ist der von der KEK bereitgestellte Vordruck zu verwenden. Alle notwendigen Anlagen sind beizufügen (z.B. Rechnungskopien, Nachweise zur Einhaltung der Vergabebestimmungen).
Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest).
Die Zuwendungsempfänger∙innen haben in geeigneter Weise für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit zu sorgen. Rechtzeitige Mitteilungen über wesentliche Fortschritte sind ausdrücklich erwünscht. Über Presseinformationen ist die KEK möglichst tagesaktuell zu unterrichten. Publikationen und sonstige Veröffentlichungen, die im Kontext des Förderprojekts entstanden sind, sind per E-Mail an die KEK zu senden (Link oder PDF).
In Publikationen zum Projekt sind die KEK sowie BKM und die Kulturstiftung der Länder als Förderinnen namentlich zu nennen. In Online-Veröffentlichungen ist zudem ein Link auf das KEK-Portal zu setzen. Je nach Art der Publikation sind die Logos der KEK und der Förderinnen an geeigneter Stelle abzubilden. Dateien und Styleguides können unter kek-presse(at)sbb.spk-berlin.de angefordert werden.
Teaserbild © Jörg F. Müller