Förderung
2026 stehen erneut Fördermittel für den Originalerhalt bereit. Die Förderung erfolgt über das neue Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten". Es führt die bisherige Förderung über die KEK-Modellprojektförderung und das BKM-Sonderprogramm in weiterentwickelter Form fort und bildet die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt. Maßnahmen können nun modular ausgewählt und kombiniert werden.
Die nächste Antragsfrist ist der 31. Januar 2026.
Hier finden Sie die aktuellen Fördergrundsätze:
Das aktuelle Antragsformular finden Sie im Bereich Formulare.
Bitte beachten Sie, dass im Vergleich zur bisherigen Förderung einige Aspekte ändern. Insbesondere entfällt der zweistufige Antragsweg des BKM-Sonderprogramms. Sämtliche Anträge können per Mail bis Fristende direkt an die KEK gerichtet werden. Das Landestestat ist fortan eine verpflichtende Anlage, sofern eine Kofinanzierung aus einem Landesprogramm erfolgt.
Einen Überblick erhalten Sie im Bereich Förderprogramm und in der unten verlinkten Präsentation zu unserem Webinar.
Nehmen Sie bei Fragen gern Kontakt zu uns auf.
KEK-Webinar zur Antragstellung für das Jahr 2026
Das Webinar richtet sich an Einrichtungen, die 2026 einen Förderantrag bei der KEK beabsichtigen oder sich allgemein zu den Fördermöglichkeiten informieren möchten.
Die Veranstaltung findet digital per Webex statt und ist kostenfrei. Es stehen vier Termine zur Auswahl.
- 27.10.2025, 10:00–12:00 Uhr
- 11.11.2025, 10:00–12:00 Uhr
- 09.12.2025, 10:00–12:00 Uhr (zusätzlicher Termin)
- 08.01.2026, 10:00–12:00 Uhr
Zur Anmeldung geht es hier. Der Link zur digitalen Teilnahme wird rechtzeitig vor der Veranstaltung per Mail zugestellt.
Die Präsentation können Sie hier herunterladen:
KEK-Informationsveranstaltung "Projektdurchführung für Förderungen 2025"
Am 25.08.2025 hat die KEK eine Online-Informationsveranstaltung für Einrichtungen angeboten, die im Jahr 2025 ein Projekt durchführen. Die Präsentation finden Sie hier:
Förderentscheidungen 2025: Rahmenbedingungen und Ergebnisse
Auch im Jahr 2025 stand die Förderlinie im Zeichen der angespannten Haushaltslage, die sich aus den erheblichen Mittelkürzungen seitens BKM auf 1,5 Mio. Euro ergeben hat. Zur Frist am 31. Januar 2025 waren 78 Anträge eingegangen, davon 54 für einjährige und 24 für mehrjährige Projekte. Mit Ausnahme des Saarlands waren alle Bundesländer sowie alle Unterhaltsträger∙innen vertreten. Durch Festlegungen für mehrjährige Projekte aus den Vorjahren standen Fördermittel von rund 920.000 Euro im Jahr 2025 sowie von rund 850.000 Euro für die Umsetzung mehrjähriger Projekte in den Jahren 2026/27 zur Verfügung. Die Antragslage überschritt diese Mittel allein im Jahr 2025 um rund 940.000 Euro, was einer Überzeichnung von rund 200 % entspricht. Daher war neben einer formalen und fachlichen Bewertung der Anträge hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit gemäß der Fördergrundsätze eine starke Priorisierung der Vorhaben nötig.
Die Begutachtung und Empfehlung der Anträge erfolgte durch den Fachbeirat der KEK. Zudem erhielten die Anträge im zweistufigen Antragsverfahren ein sogenanntes Ersttestat durch die zuständigen Landesbehörden, die die Anträge bei der KEK einreichen. Der endgültige Förderbeschluss wurde durch den Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) getroffen.
Besondere Aspekte der Priorisierung aufgrund der starken Überzeichnung:
- Schadensprogression und Wiederherstellung der Nutzbarkeit: Projekte mit fortgeschrittenem Schadensbild und dringendem Handlungsbedarf (z. B. Schimmelpilzbefall) wurden höher priorisiert als Anträge ohne größeren Zeitdruck. Dies entspricht dem in den Bundesweiten Handlungsempfehlungen festgelegten Vorgehen (vgl. S. 47). Innerhalb der Schadensbilder wurden zudem unterschiedliche Grade der Dringlichkeit bzw. Schadensprogression berücksichtigt (z. B. wurde bei Schimmelpilzbefall zwischen Altbefall und akutem Befall differenziert). Anträge, die ausschließlich eine Schadenserfassung beantragt haben, wurden dieses Jahr zurückgestellt. Vorhaben, bei denen als Maßnahme eine Schutzverpackung vorgesehen war, wurden auf Dringlichkeit geprüft.
- Das Vorhandensein von Drittmitteln wurde besonders berücksichtigt, um das Risiko zu minimieren, dass diese Mittel künftig nicht mehr zur Verfügung stehen.
- Vorhandene Landesmittel wurden soweit möglich berücksichtigt, insbesondere bei neuen Landesprogrammen. Gleichzeitig sollten Einrichtungen aus Ländern, die kein Landesprogramm haben, nicht benachteiligt werden.
- Anträge wurden dahingehend priorisiert, dass die vorhandenen Fördermittel nach Möglichkeit in der Fläche zur Anwendung kommen, um einen größtmöglichen Effekt zu erzielen und die Sichtbarkeit des Förderprogramms zu erhöhen. Gleichzeitig wurden Anträge auf ihr öffentlichkeitswirksames Potenzial geprüft, um die damit verbundene Aufmerksamkeit zur Sensibilisierung für den anhaltenden Bedarf an Fördermitteln zum Originalerhalt zu nutzen.
- Anträge von Einrichtungen, die sich zum ersten Mal am Förderprogramm beteiligen, wurden – sofern fachlich nichts zu beanstanden war – priorisiert, um das Engagement der Einrichtungen zu unterstützen und die zersplitterte Überlieferung schriftlichen Kulturguts über verschiedene Trägerschaften und Länder hinweg zu berücksichtigen.
Zudem orientierte sich die Priorisierung wie in den Vorjahren an folgenden Aspekten:
- Fortsetzungsanträge, die an bewilligte größere Vorhaben aus den Vorjahren anschließen, wurden grundsätzlich positiv bewertet, sofern ein Gesamtkonzept ersichtlich war.
- Koordinierte bzw. koordinierende Anträge für Projekte, in denen sich Einrichtungen zusammenschließen oder in denen eine Einrichtung die Koordinierung für andere übernimmt, wurden positiv bewertet. Der Zusammenschluss von Einrichtungen kann zu Synergieeffekten (z. B. Mengenrabatt) führen und trägt potenziell zur Strukturbildung im Bereich des Originalerhalts bei.
- Wiederholungsanträge, d. h. im Vorjahr abgelehnte und erneut eingereichte Anträge, wurden grundsätzlich positiv bewertet, sofern beanstandete fachliche Aspekte überarbeitet wurden.
- Im Bereich der Bibliotheken wurden die Bestandssegmente "Pflichtexemplare", "Sammlung Deutsche Drucke" und die ehemaligen Sondersammelgebiete bzw. Fachinformationsdienste (FID) priorisiert. So werden bundesweit bestehende Verantwortungsstrukturen nachgenutzt (vgl. Bundesweite Handlungsempfehlungen, S. 49–52).
- Sofern vorhanden, wurden die von den Landesbehörden vorgenommenen Priorisierungen und andere relevante Hinweise berücksichtigt.
- Die jeweilige Verteilung von Projekten aus den Sparten Archive und Bibliotheken pro Land wurde beachtet.
- Der Landesproporz, d. h. die verhältnismäßige Verteilung über alle Länder, wurde beachtet.
- Die neu im Antragsformular aufgenommene Abfrage, ob eine Digitalisierung geplant ist, wurde zur Kenntnis genommen, hatte jedoch keine Auswirkung auf die Priorisierung.
Auf Grundlage der Empfehlung des Fachbeirats wurde durch Beschluss des BKM folgendes Ergebnis erreicht:
- 51 Anträge wurden bewilligt, davon erhalten 35 Projekte eine einjährige und 16 eine mehrjährige Förderung.
- Die einzelnen Vorhaben können der nach Laufzeit und Ländern sortierten Projektliste entnommen werden.
Testlauf in der KEK-Modellprojektförderung 2025
Im Jahr 2025 erfolgte mit Blick auf die krisenbedingt angespannten Haushaltslagen eine Öffnung des bisherigen Förderangebots. Insbesondere kleineren Einrichtungen sollte mit dieser Öffnung eine Beteiligung an der Förderung zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts ermöglicht werden. Diese Erweiterung galt zudem als Testlauf in Vorbereitung der Aktualisierung der Fördergrundsätze für die Jahre 2026ff.
Ausdrücklich hervorgehoben wurde in diesem Testlauf die Förderfähigkeit präventiver und konservatorischer Maßnahmen wie Trockenreinigung oder Schutzverpackung. Dabei richtete sich dieses Förderangebot in erster Linie an:
- kleine Einrichtung mit geringen Eigenmitteln
- kleinvolumige Projekte
- Projekte mit einjähriger Laufzeit
Die Kriterien modellhaft, innovativ oder öffentlichkeitswirksam wurden bei präventiven und konservatorischen Maßnahmen nachrangig herangezogen.
Zur Frist am 31. Januar 2025 gingen 59 Anträge ein, davon 52 für einjährige und sieben für mehrjährige Projekte. Es standen Fördermittel von insgesamt rund 300.000 Euro zur Verfügung. Darin enthalten waren zusätzliche Mittel in Höhe von 50.000 Euro, die von der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder für Maßnahmen der Notfallvorsorge bereitgestellt wurden.
Die Antragslage überschritt die verfügbaren Mittel signifikant (mehr als 360.000 Euro im ersten Förderjahr), daher war neben einer formalen und fachlichen Bewertung der Anträge hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit gemäß der Fördergrundsätze eine Priorisierung der Vorhaben erforderlich.
Die Begutachtung und Empfehlung der Anträge erfolgte durch den Fachbeirat der KEK. Der endgültige Förderbeschluss wurde durch den Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder für die Ländergemeinschaft getroffen. Die Förderung des Originalerhalts anhand exemplarischer Modellprojekte macht die Ergebnisse als best practices nachnutzbar.
Folgende Kategorien sind förderfähig:
- Archivbestand
- Bibliotheksbestand
- Fachkompetenz
- Forschung
- Notfallvorsorge
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Priorisierung orientierte sich an folgenden Aspekten:
- innovativ
- modellhaft oder
- öffentlichkeitswirksam
Im Jahr 2025 erfolgte mit Blick auf die krisenbedingt angespannten Haushaltslagen eine Öffnung des bisherigen Förderangebots. Insbesondere kleineren Einrichtungen sollte mit dieser Öffnung eine Beteiligung an der Förderung zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts ermöglicht werden.
Ausdrücklich hervorgehoben wurde in diesem Testlauf die Förderfähigkeit präventiver und konservatorischer Maßnahmen wie Trockenreinigung oder Schutzverpackung. Dabei richtete sich dieses Förderangebot in erster Linie an:
- kleine Einrichtung mit geringen Eigenmitteln
- kleinvolumige Projekte
- Projekte mit einjähriger Laufzeit
Die Kriterien modellhaft, innovativ oder öffentlichkeitswirksam wurden bei präventiven und konservatorischen Maßnahmen nachrangig herangezogen.
Auf Grundlage der Empfehlung des Fachbeirats wurde durch Beschluss der Förderinnen folgendes Ergebnis erreicht:
- Insgesamt wurden 34 Anträge bewilligt, davon erhalten 30 Projekte eine einjährige und 4 eine mehrjährige Förderung.
- Von den enthaltenen 16 Anträgen der Kategorie Notfallvorsorge wurden 13 Anträge bewilligt.
Die einzelnen Vorhaben können der nach Laufzeit und Ortsalphabet sortierten Projektliste entnommen werden.
Zu den häufigsten Gründen für eine Absage gehörten in beiden Förderlinien:
- Überzeichnung: Es standen nicht genügend Fördermittel zur Verfügung und das Projekt wurde nicht hoch genug priorisiert. Dies war u. a. der Fall, wenn eine Einrichtung mehr als einen Antrag eingereicht hat.
- Die im Antrag geschilderten Maßnahmen, Verfahren, Methoden oder Materialien waren aus fachlicher Sicht nicht hinreichend für den Erhalt der ausgewählten Bestände oder die koordinierte Notfallvorsorge geeignet.
- Der Antrag entsprach nicht den in den jeweiligen Fördergrundsätzen festgehaltenen Bestimmungen, z. B. hinsichtlich der Vorgabe, dass Bestände mehrheitlich schriftliches Kulturgut enthalten müssen oder deren öffentliche Zugänglichkeit gewährleistet sein muss.
- Die aus dem Antrag bzw. der Kalkulation ersichtlichen Kosten wurden nicht nachvollziehbar begründet.
- Der Antrag ließ nicht ausreichend erkennen, dass eine fach- und sachgerechte Lagerung bzw. eine bestandsschonende Nutzung nach Durchführung der Maßnahmen sichergestellt sind.
Die KEK berät Einrichtungen sowohl im Vorfeld der Beantragung als auch im Falle einer Absage zur Überarbeitung und Neubeantragung im Folgejahr.