

Für das Jahr 2024 können erneut Fördermittel zum Originalerhalt beantragt werden. Nähere Informationen folgen in Kürze.
2017 startete das BKM-Sonderprogramm zur Förderung von Mengenverfahren. In dieser Förderlinie können größere Bestände entsäuert, gereinigt, verpackt und restauriert werden. Finanziert wird das Programm von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
› Informationen zum BKM-Sonderprogramm
Seit 2010 werden Projekte gefördert, die modellhaft, innovativ und öffentlichkeitswirksam sind. Diese Förderlinie wird von der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder und von BKM finanziert.
Das Jahrhunderthochwasser 2021 und die Energiekrise testen die Resilienz gegenüber Katastrophen, auch im Bereich der Kultur. Deshalb stärken wir 2023 die Notfallvorsorge in der KEK-Modellprojektförderung, um schwerwiegende Auswirkungen auf Gedächtniseinrichtungen abzumildern. Zu diesem Zweck erhöht die Kulturstiftung der Länder das Fördervolumen um 50.000 Euro.
Zur Frist am 31. Januar 2022 gingen insgesamt 103 Anträge ein, davon 84 für einjährige und 19 für mehrjährige Projekte. Es standen Fördermittel von rund 2,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Antragslage überschritt diese Mittel um rund 540.000 Euro. Daher war neben einer fachlichen Bewertung der Anträge hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit gemäß der Fördergrundsätze eine Priorisierung der Vorhaben nötig.
Die Begutachtung und Empfehlung der Anträge erfolgte durch den Fachbeirat der KEK. Zudem erhielten die Anträge im Rahmen des zweistufigen Antragsverfahrens ein so genanntes Ersttestat durch die zuständigen Landesbehörden, über die die Anträge bei der KEK eingereicht werden. Der endgültige Förderbeschluss erfolgt durch die Förderin BKM.
Grundsätzlich orientierte sich die Priorisierung an folgenden Aspekten:
Auf Grundlage der Empfehlung des Fachbeirats wurde durch Beschluss der BKM folgendes Ergebnis erreicht:
Zur Frist am 31. Januar 2022 gingen insgesamt 27 Anträge ein, davon 25 für einjährige und 2 für mehrjährige Projekte. Es standen Fördermittel von rund 300.000 Euro zur Verfügung. Die Antragslage überschritt diese Mittel um rund 35.000 Euro, daher war neben einer fachlichen Bewertung der Anträge hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit gemäß der Fördergrundsätze eine Priorisierung der Vorhaben nötig.
Die Begutachtung und Empfehlung der Anträge erfolgte durch den Fachbeirat der KEK. Der endgültige Förderbeschluss erfolgte durch die Förderinnen BKM und die Kulturstiftung der Länder für die Ländergemeinschaft. Die Förderung des Originalerhalts anhand exemplarischer Modellprojekte macht die Ergebnisse als best practices nachnutzbar. Folgende Kategorien sind förderfähig:
Die Priorisierung orientierte sich an folgenden Aspekten:
Auf Grundlage der Empfehlung des Fachbeirats wurde durch Beschluss der Förderinnen folgendes Ergebnis erreicht:
Zu den häufigsten Gründen für eine Absage gehörten in beiden Förderlinien:
Die KEK berät Einrichtungen sowohl im Vorfeld der Beantragung als auch im Falle einer Absage zur Überarbeitung und Neubeantragung im Folgejahr.
Teaserbild © Jörg F. Müller