Für das Jahr 2024 können erneut Fördermittel zum Originalerhalt beantragt werden. Nähere Informationen folgen in Kürze. 

BKM-Sonderprogramm

2017 startete das BKM-Sonderprogramm zur Förderung von Mengenverfahren. In dieser Förderlinie können größere Bestände entsäuert, gereinigt, verpackt und restauriert werden. Finanziert wird das Programm von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Informationen zum BKM-Sonderprogramm

› Fördergrundsätze

KEK-Modellprojektförderung

Seit 2010 werden Projekte gefördert, die modellhaft, innovativ und öffentlichkeitswirksam sind. Diese Förderlinie wird von der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder und von BKM finanziert.

Informationen zur KEK-Modellprojektförderung

Fördergrundsätze

Das Jahrhunderthochwasser 2021 und die Energiekrise testen die Resilienz gegenüber Katastrophen, auch im Bereich der Kultur. Deshalb stärken wir 2023 die Notfallvorsorge in der KEK-Modellprojektförderung, um schwerwiegende Auswirkungen auf Gedächtniseinrichtungen abzumildern. Zu diesem Zweck erhöht die Kulturstiftung der Länder das Fördervolumen um 50.000 Euro.

Förderentscheidungen 2022: Rahmenbedingungen und Ergebnisse

Zur Frist am 31. Januar 2022 gingen insgesamt 103 Anträge ein, davon 84 für einjährige und 19 für mehrjährige Projekte. Es standen Fördermittel von rund 2,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Antragslage überschritt diese Mittel um rund 540.000 Euro. Daher war neben einer fachlichen Bewertung der Anträge hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit gemäß der Fördergrundsätze eine Priorisierung der Vorhaben nötig.

Die Begutachtung und Empfehlung der Anträge erfolgte durch den Fachbeirat der KEK. Zudem erhielten die Anträge im Rahmen des zweistufigen Antragsverfahrens ein so genanntes Ersttestat durch die zuständigen Landesbehörden, über die die Anträge bei der KEK eingereicht werden. Der endgültige Förderbeschluss erfolgt durch die Förderin BKM.

Grundsätzlich orientierte sich die Priorisierung an folgenden Aspekten:

  • Schadensbehebung vor Schadenserfassung: Projekte mit fortgeschrittenem Schadensbild und dringendem Handlungsbedarf (z. B. Schimmelpilzbefall) wurden höher priorisiert als Anträge ohne größeren Zeitdruck. Dies entspricht dem in den Bundesweiten Handlungsempfehlungen festgelegten Vorgehen (vgl. S. 47).
  • Fortsetzungsanträge, die an bewilligte größere Vorhaben aus den Vorjahren anschließen, wurden grundsätzlich positiv bewertet, sofern ein Gesamtkonzept ersichtlich war. Die mittlerweile hohe Zahl an Fortsetzungsprojekten im BKM-Sonderprogramm führte jedoch dazu, dass auch einige Fortsetzungsanträge unter Einbezug der weiteren hier genannten Aspekte niedrig priorisiert bzw. abgelehnt wurden.
  • Koordinierte bzw. koordinierende Anträge für Projekte, in denen sich Einrichtungen zusammenschließen oder in denen eine Einrichtung die Koordinierung für andere übernimmt, wurden positiv bewertet. Der Zusammenschluss von Einrichtungen kann zu Synergieeffekten (z. B. Mengenrabatt) führen und trägt potenziell zur Strukturbildung bei der gemeinsamen Aufgabe des Originalerhalts bei.
  • Wiederholungsanträge, d. h. im Vorjahr abgelehnte und erneut eingereichte Anträge, wurden grundsätzlich positiv bewertet, sofern beanstandete fachliche Aspekte überarbeitet wurden.
  • Im Bereich der Bibliotheken wurden die Bestandssegmente "Pflichtexemplare", "Sammlung Deutsche Drucke" und die ehemaligen Sondersammelgebiete bzw. heutigen Fachinformationsdienste (FID) priorisiert. So werden bundesweit bestehende Verantwortungsstrukturen nachgenutzt (vgl. Bundesweite Handlungsempfehlungen, S. 49-52).
  • Sofern vorhanden, wurden die von den Landesbehörden vorgenommenen Priorisierungen und andere relevante Hinweise berücksichtigt.
  • Die jeweilige Verteilung von Projekten aus den Sparten Archive und Bibliotheken pro Land wurde beachtet.
  • Der Landesproporz, d. h. die verhältnismäßige Verteilung über alle Länder, wurde beachtet.
  • Die neu im Antragsformular aufgenommene Abfrage, ob eine Digitalisierung geplant ist, wurde zur Kenntnis genommen, hatte jedoch keine Auswirkung auf die Priorisierung.
  • Für die Antragslage 2022 wurde entschieden, pro antragstellender Einrichtung maximal zwei Projekte zur Förderung zu empfehlen, um eine breite Streuung der zur Verfügung stehenden Mittel zu erreichen. Diese Limitierung fand erstmals statt und stellt keine generelle Regelung dar.

Auf Grundlage der Empfehlung des Fachbeirats wurde durch Beschluss der BKM folgendes Ergebnis erreicht:

  • 84 Anträge wurden bewilligt, davon erhalten 68 Projekte eine einjährige und 16 eine mehrjährige Förderung.
  • Die einzelnen Vorhaben können der nach Laufzeit und Ländern sortierten Projektliste entnommen werden.

Zur Frist am 31. Januar 2022 gingen insgesamt 27 Anträge ein, davon 25 für einjährige und 2 für mehrjährige Projekte. Es standen Fördermittel von rund 300.000 Euro zur Verfügung. Die Antragslage überschritt diese Mittel um rund 35.000 Euro, daher war neben einer fachlichen Bewertung der Anträge hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit gemäß der Fördergrundsätze eine Priorisierung der Vorhaben nötig.

Die Begutachtung und Empfehlung der Anträge erfolgte durch den Fachbeirat der KEK. Der endgültige Förderbeschluss erfolgte durch die Förderinnen BKM und die Kulturstiftung der Länder für die Ländergemeinschaft. Die Förderung des Originalerhalts anhand exemplarischer Modellprojekte macht die Ergebnisse als best practices nachnutzbar. Folgende Kategorien sind förderfähig:

  • Archivbestand
  • Bibliotheksbestand
  • Fachkompetenz
  • Forschung
  • Notfallvorsorge
  • Öffentlichkeitsarbeit

Die Priorisierung orientierte sich an folgenden Aspekten:

  • innovativ
  • modellhaft
  • öffentlichkeitswirksam

Auf Grundlage der Empfehlung des Fachbeirats wurde durch Beschluss der Förderinnen folgendes Ergebnis erreicht:

  • 22 Anträge wurden bewilligt, davon erhalten 20 Projekte eine einjährige und 2 eine mehrjährige Förderung.
  • Die einzelnen Vorhaben können der nach Laufzeit sortierten Projektliste entnommen werden.

Zu den häufigsten Gründen für eine Absage gehörten in beiden Förderlinien:

  • Es standen nicht genügend Fördermittel zur Verfügung (Überzeichnung) und das Projekt wurde nicht hoch genug priorisiert. Dies war u. a. der Fall, wenn eine Einrichtung mehr als zwei Anträge eingereicht hatte.
  • Der Antrag entspricht nicht den in den jeweiligen Fördergrundsätzen festgehaltenen Bestimmungen.
  • Die im Antrag geschilderten Maßnahmen, Verfahren, Methoden oder Materialien waren aus fachlicher Sicht nicht hinreichend für den Erhalt der ausgewählten Bestände geeignet.
  • Der Antrag ließ nicht ausreichend erkennen, dass eine fach- und sachgerechte Lagerung bzw. eine bestandsschonende Nutzung nach Durchführung der Maßnahmen sichergestellt sind.
  • Die aus dem Antrag bzw. der Kalkulation ersichtlichen Kosten wurden nicht nachvollziehbar begründet.

Die KEK berät Einrichtungen sowohl im Vorfeld der Beantragung als auch im Falle einer Absage zur Überarbeitung und Neubeantragung im Folgejahr.