Auch 2024 stehen im BKM-Sonderprogramm und in der KEK-Modellprojektförderung Fördermittel für den Originalerhalt bereit. Die Notfallvorsorge in der KEK-Modellprojektförderung wird erneut aufgestockt.

Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen ist am 31. Januar 2024 abgelaufen.

BKM-Sonderprogramm

2017 startete das BKM-Sonderprogramm zur Förderung von Mengenverfahren. In dieser Förderlinie können größere Bestände entsäuert, gereinigt, verpackt und restauriert werden. Finanziert wird das Programm von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Antragsformular für das BKM-Sonderprogramm (Formular aus dem Vorjahr ist weiter gültig)

Informationen zum BKM-Sonderprogramm

› Fördergrundsätze

KEK-Modellprojektförderung

Seit 2010 werden Projekte gefördert, die modellhaft, innovativ und öffentlichkeitswirksam sind. Diese Förderlinie wird von der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder und von BKM finanziert.

Antragsformular für die KEK-Modellprojektförderung 2024

Informationen zur KEK-Modellprojektförderung

Fördergrundsätze

Das Jahrhunderthochwasser 2021 und die Energiekrise testen die Resilienz gegenüber Katastrophen auch im Bereich der Kultur. Deshalb stärken wir die Notfallvorsorge in der KEK-Modellprojektförderung, um schwerwiegende Auswirkungen auf Gedächtniseinrichtungen abzumildern.

KEK-Workshop zur Antragstellung

Am 5. Oktober 2023 haben wir einen Online-Workshop zur Antragstellung in beiden Förderlinien durchgeführt. Die Präsentation finden Sie hier.

Förderentscheidungen 2023: Rahmenbedingungen und Ergebnisse

Zur Frist am 31. Januar 2023 gingen 99 Anträge ein, davon 82 für einjährige und 17 für mehrjährige Projekte. Zwei weitere Anträge konnten aufgrund des fehlenden Ersttestats durch das Land nicht gewertet werden. Es standen Fördermittel von rund 2,3 Mio. Euro zur Verfügung. Die Antragslage überschritt diese Mittel um rund 360.000 Euro. Daher war neben einer formalen und fachlichen Bewertung der Anträge hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit gemäß der Fördergrundsätze eine Priorisierung der Vorhaben nötig.

Die Begutachtung und Empfehlung der Anträge erfolgte durch den Fachbeirat der KEK. Zudem erhielten die Anträge im Rahmen des zweistufigen Antragsverfahrens ein sogenanntes Ersttestat durch die zuständigen Landesbehörden, über die die Anträge bei der KEK eingereicht werden. Der endgültige Förderbeschluss erfolgt durch die Förderin BKM.

Grundsätzlich orientierte sich die Priorisierung an folgenden Aspekten:

  • Schadensbehebung vor Schadenserfassung: Projekte mit fortgeschrittenem Schadensbild und dringendem Handlungsbedarf (z. B. Schimmelpilzbefall) wurden höher priorisiert als Anträge ohne größeren Zeitdruck. Dies entspricht dem in den Bundesweiten Handlungsempfehlungen festgelegten Vorgehen (vgl. S. 47).
  • Fortsetzungsanträge, die an bewilligte größere Vorhaben aus den Vorjahren anschließen, wurden grundsätzlich positiv bewertet, sofern ein Gesamtkonzept ersichtlich war.
  • Koordinierte bzw. koordinierende Anträge für Projekte, in denen sich Einrichtungen zusammenschließen oder in denen eine Einrichtung die Koordinierung für andere übernimmt, wurden positiv bewertet. Der Zusammenschluss von Einrichtungen kann zu Synergieeffekten (z. B. Mengenrabatt) führen und trägt potenziell zur Strukturbildung bei der gemeinsamen Aufgabe des Originalerhalts bei.
  • Wiederholungsanträge, d. h. im Vorjahr abgelehnte und erneut eingereichte Anträge, wurden grundsätzlich positiv bewertet, sofern beanstandete fachliche Aspekte überarbeitet wurden.
  • Im Bereich der Bibliotheken wurden die Bestandssegmente "Pflichtexemplare", "Sammlung Deutsche Drucke" und die ehemaligen Sondersammelgebiete bzw. heutigen Fachinformationsdienste (FID) priorisiert. So werden bundesweit bestehende Verantwortungsstrukturen nachgenutzt (vgl. Bundesweite Handlungsempfehlungen, S. 49-52).
  • Sofern vorhanden, wurden die von den Landesbehörden vorgenommenen Priorisierungen und andere relevante Hinweise berücksichtigt.
  • Die jeweilige Verteilung von Projekten aus den Sparten Archive und Bibliotheken pro Land wurde beachtet.
  • Der Landesproporz, d. h. die verhältnismäßige Verteilung über alle Länder, wurde beachtet.
  • Die neu im Antragsformular aufgenommene Abfrage, ob eine Digitalisierung geplant ist, wurde zur Kenntnis genommen, hatte jedoch keine Auswirkung auf die Priorisierung.
  • Für die Antragslage 2023 gab es keine Begrenzung der Anzahl von bewilligten Anträgen pro Einrichtung.

Auf Grundlage der Empfehlung des Fachbeirats wurde durch Beschluss der BKM folgendes Ergebnis erreicht:

  • 87 Anträge wurden bewilligt, davon erhalten 75 Projekte eine einjährige und 12 eine mehrjährige Förderung. Zusätzlich wurde ein Antrag als Nachrücker-Projekt bewilligt.
  • Die einzelnen Vorhaben können der nach Laufzeit und Ländern sortierten Projektliste entnommen werden.

Zur Frist am 31. Januar 2023 gingen 40 Anträge ein, davon 36 für einjährige und 4 für mehrjährige Projekte. Es standen Fördermittel von rund 340.000 Euro zur Verfügung. Die Antragslage überschritt diese Mittel um rund 110.000 Euro, daher war neben einer formalen und fachlichen Bewertung der Anträge hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit gemäß der Fördergrundsätze eine Priorisierung der Vorhaben nötig.

Innerhalb der KEK-Modellprojektförderung wurde 2023 ein Schwerpunkt Notfallvorsorge eingerichtet. Hierfür standen zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereit. Von 19 Anträgen auf die Kategorie Notfallvorsorge konnten 16 Anträge bewilligt werden.

Die Begutachtung und Empfehlung der Anträge erfolgte durch den Fachbeirat der KEK. Der endgültige Förderbeschluss erfolgte durch die Förderinnen BKM und die Kulturstiftung der Länder für die Ländergemeinschaft. Die Förderung des Originalerhalts anhand exemplarischer Modellprojekte macht die Ergebnisse als best practices nachnutzbar. Folgende Kategorien sind förderfähig:

  • Archivbestand
  • Bibliotheksbestand
  • Fachkompetenz
  • Forschung
  • Notfallvorsorge
  • Öffentlichkeitsarbeit

Die Priorisierung orientierte sich an folgenden Aspekten:

  • innovativ
  • modellhaft
  • öffentlichkeitswirksam

Auf Grundlage der Empfehlung des Fachbeirats wurde durch Beschluss der Förderinnen folgendes Ergebnis erreicht:

  • 33 Anträge wurden bewilligt, davon erhalten 29 Projekte eine einjährige und 4 eine mehrjährige Förderung.
  • Die einzelnen Vorhaben können der nach Laufzeit sortierten Projektliste entnommen werden.

Zu den häufigsten Gründen für eine Absage gehörten in beiden Förderlinien:

  • Unter- bzw. Überschreitung der Fördersumme: Gemäß Ziffer 6.2 der Fördergrundsätze wurden Anträge, die die grundsätzlich beantragbare Fördersumme unter- bzw. überschritten im Rahmen der Priorisierung nicht bewilligt.
  • Der Antrag entsprach nicht den in den jeweiligen Fördergrundsätzen festgehaltenen Bestimmungen, bspw. hinsichtlich der Vorgabe, dass Bestände mehrheitlich schriftliches Kulturgut enthalten müssen.
  • Die im Antrag geschilderten Maßnahmen, Verfahren, Methoden oder Materialien waren aus fachlicher Sicht nicht hinreichend für den Erhalt der ausgewählten Bestände geeignet.
  • Die Gesamtfinanzierung war aufgrund nicht verbindlich zugesagter Landesmittel zur Kofinanzierung nicht gesichert (BKM-Sonderprogramm).
  • Der Antrag ließ nicht ausreichend erkennen, dass eine fach- und sachgerechte Lagerung bzw. eine bestandsschonende Nutzung nach Durchführung der Maßnahmen sichergestellt sind.
  • Die aus dem Antrag bzw. der Kalkulation ersichtlichen Kosten wurden nicht nachvollziehbar begründet.
  • Einhaltung des Zeitplans: Die Umsetzung der im Antrag geschilderten Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraums erschien aus fachlicher Sicht nicht realistisch.

Die KEK berät Einrichtungen sowohl im Vorfeld der Beantragung als auch im Falle einer Absage zur Überarbeitung und Neubeantragung im Folgejahr.