Ab 2026 unterstützen wir den Originalerhalt mit unserem neuen Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten". Es führt die bisherige Finanzierung über die KEK-Modellprojektförderung und das BKM-Sonderprogramm in weiterentwickelter Form fort und bildet die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt. Die Antragsfrist endete am 31. Januar 2026.
Veranstaltungen
Zur Erstellung des Verwendungsnachweises im Rahmen unserer Förderungen planen wir Informationsveranstaltungen an zwei Terminen:
- 10. Dezember 2026
- April 2027
Die kostenfreien Veranstaltungen finden per Webex statt. Mehr Informationen folgen in Kürze.
Im Juni 2026 haben wir mehrere Informationsveranstaltungen für Einrichtungen angeboten, die in diesem Jahr ein Förderprojekt durchführen. Die Präsentation kann hier heruntergeladen werden:
Eine weitere Informationsveranstaltung findet am 6. Juli 2026 von 10 bis 11:30 Uhr statt. Anmelden können Sie sich per E-Mail an kek-foerderungen(at)sbb.spk-berlin.de.
Förderentscheidungen 2026: Rahmenbedingungen und Ergebnisse
Das neue Bund-Länder-Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten" der KEK verzeichnete direkt im Auftaktjahr eine Rekordantragszahl. Zur Frist am 31. Januar 2026 gingen insgesamt 199 Anträge ein, davon 139 für einjährige und 60 für mehrjährige Projekte. Sämtliche Bundesländer und förderfähigen Einrichtungen auf den Ebenen Bund, Land, Kommune sowie sonstigen Trägerschaften waren vertreten. Insgesamt standen Fördermittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung. Durch Festlegungen für mehrjährige Projekte aus den Vorjahren waren davon rund 964.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen und weitere rund 800.000 Euro für die Umsetzung mehrjähriger Projekte in den Jahren 2027 und 2028.
Die Antragslage überschritt die vorhandenen Mittel allein im Jahr 2026 um rund 1,8 Mio. Euro. Insgesamt erreichte die Nachfrage mehr als das 2,5-fache des verfügbaren Fördervolumens. Daher war neben einer formalen und fachlichen Bewertung der Anträge hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit gemäß der Fördergrundsätze eine starke Priorisierung der Vorhaben nötig. Aufgrund der hohen Überzeichnung konnten jedoch auch von den eigentlich hoch priorisierten Anträgen nicht alle gefördert werden.
Die Begutachtung und Empfehlung der Anträge erfolgte durch den Fachbeirat der KEK. Für Projekte, in denen Landesmittel zur Kofinanzierung eingebracht werden, ist ein sogenanntes Ersttestat durch die zuständigen Landesbehörden verpflichtend. Der endgültige Förderbeschluss wurde durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder für die Ländergemeinschaft gefasst.
Folgende Vorhabenarten sind förderfähig:
- Originalerhalt
- Notfallvorsorge
- Fachkompetenz
- Forschung
- Öffentlichkeitsarbeit
Grundsätzlich werden bei der Empfehlung gemäß Fördergrundsätzen die Kriterien Gefährdung, Bedeutung und Nutzung des schriftlichen Kulturguts gleichrangig herangezogen.
Besondere Aspekte der Priorisierung aufgrund der starken Überzeichnung waren:
- Schadensprogression und Wiederherstellung der Nutzbarkeit: Projekte mit fortgeschrittenem Schadensbild und dringendem Handlungsbedarf (z. B. Schimmelpilzbefall) wurden höher priorisiert als Anträge ohne größeren objektbedingten Zeitdruck. Dies entspricht dem in den Bundesweiten Handlungsempfehlungen festgelegten Vorgehen (vgl. S. 47). Innerhalb der Schadensbilder wurden zudem unterschiedliche Grade der Dringlichkeit bzw. Schadensprogression berücksichtigt, z. B. wurde bei Schimmelpilzbefall zwischen Altbefall und akutem Befall differenziert.
- Vorhandene Landesmittel wurden ebenfalls berücksichtigt. Gemäß Fördergrundsätzen können entsprechende Projekte priorisiert werden. Gleichzeitig sollten Einrichtungen aus Ländern, die kein Landesprogramm haben, nicht benachteiligt werden.
- Das Vorhandensein von Drittmitteln wurde besonders berücksichtigt, um das Engagement der Drittmittelgeber·innen zu stärken und das Risiko zu minimieren, dass ggf. diese Mittel künftig nicht mehr zur Verfügung stehen.
- Anträge wurden dahingehend priorisiert, dass die vorhandenen Fördermittel nach Möglichkeit in der Fläche zur Anwendung kommen, um einen größtmöglichen Effekt zu erzielen und die Sichtbarkeit des Förderprogramms zu erhöhen. Zudem wurde das öffentlichkeitswirksame Potenzial der Anträge geprüft, um die damit verbundene Aufmerksamkeit zur Sensibilisierung für die Relevanz des Originalerhalts und den anhaltenden Bedarf an Fördermitteln zu nutzen.
- Anträge von Einrichtungen, die sich zum ersten Mal am Förderprogramm beteiligt haben, wurden – sofern es keine fachlichen Einwände gab – priorisiert, um das Engagement der Einrichtungen zu unterstützen und die zersplitterte Überlieferung schriftlichen Kulturguts über verschiedene Trägerschaften und Länder hinweg zu berücksichtigen.
Zudem orientierte sich die Priorisierung wie in den Vorjahren an folgenden Aspekten:
- Fortsetzungsanträge, die an bewilligte größere Vorhaben aus den Vorjahren anschließen, wurden grundsätzlich positiv bewertet, sofern ein Gesamtkonzept ersichtlich war.
- Koordinierte bzw. koordinierende Anträge für Projekte, in denen sich Einrichtungen zusammenschließen oder in denen eine Einrichtung die Koordinierung für andere übernimmt, wurden positiv bewertet. Der Zusammenschluss von Einrichtungen kann zu Synergieeffekten (z. B. Mengenrabatt) führen und trägt potenziell zur Strukturbildung im Bereich des Originalerhalts bei.
- Wiederholungsanträge, d. h. im Vorjahr abgelehnte und erneut eingereichte Anträge, wurden grundsätzlich positiv bewertet. Dies gilt auch für fachlich bedingte Absagen, sofern beanstandete fachliche Aspekte überarbeitet wurden.
- Im Bereich der Bibliotheken wurden die Bestandssegmente "Pflichtexemplare", "Sammlung Deutsche Drucke" und die ehemaligen Sondersammelgebiete bzw. Fachinformationsdienste (FID) priorisiert. So werden bundesweit bestehende Verantwortungsstrukturen nachgenutzt (vgl. Bundesweite Handlungsempfehlungen, S. 49–52).
- Sofern vorhanden, wurden die von den Landesbehörden vorgenommenen Priorisierungen und andere relevante Hinweise berücksichtigt.
- Die jeweilige Verteilung von Anträgen aus den Sparten Archive und Bibliotheken pro Land wurde beachtet.
- Der Landesproporz, d. h. die verhältnismäßige Verteilung über alle Länder gemäß Antragslage, wurde beachtet.
- Die im Antragsformular enthaltene Abfrage, ob eine Digitalisierung geplant ist, wurde zur Kenntnis genommen, hatte jedoch keine Auswirkung auf die Priorisierung.
Auf Grundlage der Empfehlung des Fachbeirats wurde durch Beschluss des BKM und der Kulturstiftung der Länder folgendes Ergebnis erreicht:
- 92 Anträge wurden bewilligt, davon erhalten 66 Projekte eine einjährige und 26 eine mehrjährige Förderung.
- Die einzelnen Vorhaben können der nach Vorhabenart sortierten Projektliste entnommen werden.
Zu den häufigsten Gründen für eine Absage gehörten:
- Überzeichnung: Es standen nicht genügend Fördermittel zur Verfügung und das Projekt wurde nicht hoch genug priorisiert. Dies war u. a. der Fall, wenn eine Einrichtung mehr als einen Antrag eingereicht hatte.
- Die im Antrag geschilderten Maßnahmen, Verfahren, Methoden oder Materialien waren aus fachlicher Sicht nicht hinreichend für den Erhalt der ausgewählten Bestände oder die koordinierte Notfallvorsorge geeignet.
- Der Antrag ließ nicht ausreichend erkennen, dass eine fach- und sachgerechte Lagerung bzw. eine bestandsschonende Nutzung nach Durchführung der Maßnahmen sichergestellt sind.
- Der Antrag entsprach nicht den in den jeweiligen Fördergrundsätzen festgehaltenen Bestimmungen, z. B. hinsichtlich der Vorgabe, dass die öffentliche Zugänglichkeit der Bestände gewährleistet sein muss.
- Die aus dem Antrag bzw. der Kalkulation ersichtlichen Sach- oder Personalkosten wurden nicht nachvollziehbar begründet.
- Der Antrag erfüllte die formalen Anforderungen nicht, z. B. hinsichtlich der geforderten Kofinanzierung oder der in den Fördergrundsätzen formulierten Zweckbestimmung des Programms.
Die KEK berät Einrichtungen sowohl im Vorfeld der Beantragung als auch im Falle einer fachlichen Absage zur Überarbeitung und Neubeantragung im Folgejahr.