Ab 2026 unterstützen wir den Originalerhalt mit unserem neuen Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten". Es führt die bisherige Finanzierung über die KEK-Modellprojektförderung und das BKM-Sonderprogramm in weiterentwickelter Form fort und bildet die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt. Maßnahmen können nun modular ausgewählt und kombiniert werden.

Wichtige Hinweise und einen Leitfaden zur Antragsstellung finden Sie in den Bereichen Aktuelles und Förderprogramm. Um Datenverlust zu vermeiden, bitten wir Sie, das Antragsformular vor dem Ausfüllen herunterzuladen: 

Antragsformular Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten"

Sofern die Kofinanzierung durch ein Landesprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts erfolgt, ist das Landestestat als verbindliche Anlage beizufügen.

Anlage Landestestat

BKM-Sonderprogramm (2017–2025)

Die Förderung von Mengenverfahren wird 2026 im neuen Förderprogramm weitergeführt. In Ausnahmefällen kann für die Beantragung übergangsweise das bisherige Antragsformular genutzt werden.

KEK-Modellprojektförderung (2010-2025)