Ab 2026 unterstützen wir den Originalerhalt mit unserem neuen Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten". Es führt die bisherige Finanzierung über die KEK-Modellprojektförderung und das BKM-Sonderprogramm in weiterentwickelter Form fort und bildet die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt. Maßnahmen können nun modular ausgewählt und kombiniert werden. Wichtige Hinweise und einen Leitfaden zur Antragsstellung finden Sie im Bereich Förderprogramm. Um Datenverlust zu vermeiden, bitten wir Sie, das Antragsformular vor dem Ausfüllen herunterzuladen: 

Antragsformular Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten"

Sofern die Kofinanzierung durch ein Landesprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts erfolgt, ist das Landestestat als verbindliche Anlage beizufügen.

Anlage Landestestat

Die aktuellen Fördergrundsätze finden Sie hier: 

Fördergrundsätze des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder zur Förderung von Projekten zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts

BKM-Sonderprogramm (2017–2025)

Die Fördergrundsätze mit Gültigkeit bis 2025 finden Sie hier

KEK-Modellprojektförderung (2010-2025)

Die Fördergrundsätze mit Gültigkeit bis 2025 finden Sie hier