Ab 2026 unterstützen wir den Originalerhalt mit unserem neuen Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten". Es führt die bisherigen Förderlinien in weiterentwickelter Form fort und bildet die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt. Maßnahmen können nun modular ausgewählt und kombiniert werden. Wichtige Hinweise und einen Leitfaden zur Antragsstellung finden Sie im Bereich Förderprogramm. Um Datenverlust zu vermeiden, bitten wir Sie, das Antragsformular vor dem Ausfüllen herunterzuladen:
Sofern die Kofinanzierung durch ein Landesprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts erfolgt, ist das Landestestat als verbindliche Anlage beizufügen:
Die aktuellen Fördergrundsätze finden Sie hier:
Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten" (ab 2026)
BKM-Sonderprogramm (2017–2025)
KEK-Modellprojektförderung (2010–2025)
Anlagen zum Zuwendungsbescheid
Formulare für den Projektabschluss
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich für einen Teil der Projekte aus der KEK-Modellprojektförderung die Bankverbindung zur Rückzahlung von Restmitteln. Bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie einen Betrag zur Zahlung anweisen. Vielen Dank!
Anlagen zum Zuwendungsbescheid
Formulare für den Projektabschluss
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich für einen Teil der Projekte aus der KEK-Modellprojektförderung die Bankverbindung zur Rückzahlung von Restmitteln. Bitte kontaktieren Sie uns, bevor Sie einen Betrag zur Zahlung anweisen. Vielen Dank!