Zahlen und Fakten
Am 10. Juli 1946 erließ Hessen ein Gesetz zur "Bildung eines Sonderfonds zum Zwecke der Wiedergutmachung", aus dessen Mitteln Personen entschädigt werden konnten, die während des Nationalsozialismus politisch, "rassisch" und religiös verfolgt worden waren. Betroffene konnten u. a. Schäden an Leben, Freiheit, Körper und Gesundheit, aber auch an Eigentum und Vermögen geltend machen. Zuständig waren drei bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden eingerichtete Betreuungsstellen, in denen die Anmeldung von Ansprüchen geprüft und über sie entschieden wurde.
Von 1946 bis 1970 wurden insgesamt knapp zwei laufende Kilometer unikaler Akten angehäuft. Die Papierqualität in der Nachkriegszeit war meist schlecht, zudem werden die Dokumente intensiv genutzt: Besonders die im Papier enthaltene Säure beeinträchtigte ihren Erhaltungszustand so sehr, dass eine Konservierung dringend geboten war. In einem zweijährigen Projekt im BKM-Sonderprogramm wurde die Entsäuerung der Entschädigungsakten unternommen. Das Schriftgut ist Teil eines großangelegten Vorhabens zur Sicherung der Überlieferung zur NS-Zeit im Hessischen Landesarchiv, dessen weitere Teilprojekte ebenfalls von der KEK gefördert werden. Neben den Entschädigungsakten sind umfangreiche Unterlagen zum Thema "Erbgesundheit" sowie von NS-Strafverfolgungs- und Justizbehörden entsäuert worden. Die stark nachgefragten Akten der Entschädigungsbehörde sollen in den kommenden Jahren im Rahmen des vom Bundesministerium der Finanzen initiierten Projekts Themenportal Wiedergutmachung digitalisiert und zusammen mit Beständen weiterer Archive online verfügbar gemacht werden. Die durchgeführten Bestandserhaltungsmaßnahmen an den originalen Akten machen es möglich.