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Persönliche Schutzausrüstung

Absätze

Allgemeines

Beim Umgang mit schimmelkontaminierten Objekten muss vor allen Dingen auf die persönliche Schutzausrüstung geachtet werden. Schon beim ersten Verdacht sollte die erforderliche PSA (Persönliche Schutzausrüstung) angelegt werden, um die eigene Gesundheitsgefährdung so gering wie möglich zu halten. In Deutschland gibt es vielfältige Gesetze, Verordnungen und technische Richtlinien zum Umgang mit schimmelgeschädigten Sammlungsgut. So ist hier z. B. die Biostoffverordnung (BioStoffV) oder das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu nennen.

Archivarin reinigt Dokumente
Trockenreinigung mit Schutzausrüstung an der Reinen Werkbank © Historisches Archiv der Stadt Köln

Die TRBA 240

Besonders wichtig und aussagekräftig ist die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 240, die den Titel "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminierten Archivgut" trägt. Diese technische Regel kann für jegliches Schriftgut, das zur dauerhaften Aufbewahrung vorgesehen ist, angewendet werden. Ziel der TRBA 240 ist der "Schutz der Beschäftigten vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit bei nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen in Archiven". Die Regel beinhaltet Anleitungen zur Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, zu organisatorischen Maßnahmen und zur Bekämpfung von kontaminierten Objekten.

 

Art des Schutzes

Spezifikation

  • langärmelig, geschlossener Kragen
  • Baumwolle waschbar bei 90°C
  • staubdichte Einmalkittel aus Tyvek

Hinweise zur Benutzung

  • regelmäßig bei Wäscherei waschen lassen und nur in den Arbeitsbereichen tragen
  • Einwegmaterial arbeitstäglich wechseln

Spezifikation

  • staubdichte Einmalanzüge mit Kapuze und Bündchen (Tyvek)

Hinweise zur Benutzung

  • Einwegmaterial arbeitstäglich wechseln

Spezifikation

  • Nitril, Vinyl, Latex

Hinweise zur Benutzung

  • Einwegmaterial, bei jeder Pause wechseln

Spezifikation

  • dichtsitzende Maske min. FFP2 oder FFP3 mit Ausatemventil
  • Gebläsefiltergeräte Partikelfilter Kl. 3

Hinweise zur Benutzung

  • bei jeder Pause wechseln
  • bei Arbeiten an der Sicherheitswerkbank arbeitstäglich wechseln

Spezifikation

  • aus PE oder PP

Hinweise zur Benutzung

  • Einwegmaterial, bei jeder Pause wechseln

Spezifikation

  • aus PE oder PP

Hinweise zur Benutzung

  • Einwegmaterial, bei jeder Pause wechseln

Spezifikation

  • aus PE oder PP

Hinweise zur Benutzung

  • Einwegmaterial, bei jeder Pause wechseln

Spezifikation

  • dicht abschließend

Hinweise zur Benutzung

  • nach Gebrauch desinfizieren

Spezifikation

  • Handwaschseife und Handdesinfektion

Hinweise zur Benutzung

  • vor und nach der Arbeit

Spezifikation

  • rückfettend

Hinweise zur Benutzung

  • arbeitstäglich und bei Bedarf Hände pflegen

Spezifikation

  • 70% Ethanol und Isopropanol oder fertige Mischungen

Hinweise zur Benutzung

  • Desinfektion aller Flächen und auch Arbeitsflächen

Quelle

  • Kobold, Maria; Moczarski, Jana; Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt; Hessisches Landesarchiv (Hrsg.) (2020): Bestandserhaltung: ein Ratgeber für Verwaltungen, Archive und Bibliotheken. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Darmstadt, ISBN 978-3-88443-058-3. DOI: 10.25534/tuprints-00011407
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