Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeines
Beim Umgang mit schimmelkontaminierten Objekten muss vor allen Dingen auf die persönliche Schutzausrüstung geachtet werden. Schon beim ersten Verdacht sollte die erforderliche PSA (Persönliche Schutzausrüstung) angelegt werden, um die eigene Gesundheitsgefährdung so gering wie möglich zu halten. In Deutschland gibt es vielfältige Gesetze, Verordnungen und technische Richtlinien zum Umgang mit schimmelgeschädigten Sammlungsgut. So ist hier z. B. die Biostoffverordnung (BioStoffV) oder das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu nennen.
Die TRBA 240
Besonders wichtig und aussagekräftig ist die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 240, die den Titel "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminierten Archivgut" trägt. Diese technische Regel kann für jegliches Schriftgut, das zur dauerhaften Aufbewahrung vorgesehen ist, angewendet werden. Ziel der TRBA 240 ist der "Schutz der Beschäftigten vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit bei nicht gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen in Archiven". Die Regel beinhaltet Anleitungen zur Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, zu organisatorischen Maßnahmen und zur Bekämpfung von kontaminierten Objekten.