Direkt zum Inhalt
Startseite

Hauptnavigation

  • Projekte
    • Liste
    • Karte
    • Visualisierung
  • Förderung
    • Aktuelles
    • BKM-Sonderprogramm
    • KEK-Modellprojektförderung
    • Formulare
  • Wissensdatenbank
    • Fachinformation
    • Wissensnetz
    • Notfallverbundkarte
    • Informationen Notfallverbundkarte
    • Glossar
  • Magazin
    • Fokus
    • Perspektiven
    • Forschung
    • Einblicke
    • Nachgefragt
  • Kalender
    • Archiv
  • Über Uns
    • Über uns
    • Netzwerke
    • Konferenz 2021
    • Ausstellung
    • Publikationen
    • Kontakt
  • English
    • About us
    • Networks
    • Conference 2021
    • Exhibition

Sub-Hauptnavigation

  • Fachinformation
  • Wissensnetz
  • Notfallverbundkarte
  • Informationen Notfallverbundkarte
  • Glossar
  • Fachinformation
  • Erweiterte Suche
Auf dieser Seite

Konservatorische Aspekte für Ausstellungen

Absätze

Lichtschädigung

Neben einem moderaten schwankungsarmen Klima ohne Luftschadstoffe ist besonders die Begrenzung des Lichts bei einer Ausstellung von großer Wichtigkeit. Grundsätzlich gilt, dass jede Strahlung, egal ob im sichtbaren oder nicht sichtbaren Wellenlängenbereich, die ausgestellten Objekte schädigen kann. Abbauprozesse können durch Licht beschleunigt werden, denn die Energie der Strahlung geht in Wechselwirkung mit den Molekülen des bestrahlten Objektes und kann je nach Stärke bzw. Wellenlänge und Expositionsdauer Materialschäden hervorrufen.

Beleuchtungsdosis

Die Ursachen photochemischer Reaktionen sind vielfältig. Zu überprüfen ist zum einen die spektrale Zusammensetzung des Lichts. Die Schädigung ist bei kurzwelligen Strahlungen, wie z. B. UV oder Blau am höchsten. Des Weiteren hängen die Reaktionen von der Bestrahlungsstärke und der Bestrahlungsdauer sowie von der relativen spektralen Objektempfindlichkeit ab. Organische Objekte sind zumeist empfindlicher als anorganische Materialien. Die Bestrahlungsstärke der Lichtquelle multipliziert mit der Bestrahlungsdauer definiert die Beleuchtungsdosis. Im Akkordeon (s. u.) sind die maximalen Grenzwerte der Belichtung pro Jahr angegeben, die zur Schonung der empfindlichen Objekte nicht überschritten werden dürfen.

Berechnungsbeispiel: Beleuchtungsstärke 50 Lux, bei 72 Tagen und 8 Stunden täglich, ergibt 576 Stunden Belichtungszeit (50lx x 576h = Beleuchtungsdosis von 28.800lxh).

Einmal erfolgte Lichtschäden sind irreversibel und summieren sich im Laufe der Zeit. Es erfolgt keine
Regeneration der Materialien.

Maßnahmen

Nicht zu vernachlässigen ist die Wärmestrahlung der Lichtquellen. Diese führt zu einer beschleunigten Alterung der Materialien sowie zu Verformungen und mechanischen Spannungen (z. B. bei Wachs oder Holz). Als Faustregel gilt: 10°C Temperaturerhöhung führt zu einer doppelt so schnellen Alterung. Deswegen ist auf die Verwendung von Kaltlicht (LED) zu achten und die Lichtquellen so zu positionieren, dass es zu keiner Aufheizung der Objekte kommt. Leuchtmittel mit hohen IR-Werten sind zu vermeiden.

Beispiel einer fachgerechten Präsentation von Schriftgut.
Beispiel einer fachgerechten Präsentation von Schriftgut © Maria Kobold, Jana Moczarski

Besonders schädliches Licht ist das ungefilterte Tageslicht, da es eine hohe Beleuchtungsstärke und einen hohen Blauanteil (kurzwelliges Licht) enthält. In Ausstellungsbereichen sollte Tageslicht durch Kunstlicht ersetzt werden und mit geeigneten baulichen Maßnahmen, wie z.B. UV-Schutzverglasung oder -folien, Jalousien oder Fensterläden, abgedimmt werden. Um die Bestrahlungsdauer zu verringern, wäre es ratsam, die Präsentation besonders lichtsensibler Exponate in Schubladen, hinter Klappen oder Tüchern zu wählen. Das Anbringen von Lichtschaltern, welche die Objekte nur kurzzeitig beleuchten, ist ebenfalls eine Option Hinweise zu Licht in Ausstellungen kann in der DIN CEN/TS 16163 nachgeschlagen werden.

 

  • Lichtschädigung ist irreversibel und nicht regenerierbar
  • Beleuchtungsdauer und -stärke je nach Empfindlichkeit der Objekte auswählen
  • Warmweiße LED zur Ausstellungsbeleuchtung wählen
  • Tageslicht abhalten und ausfiltern
  • Hinweise zur Beleuchtung können der DIN CEN/TS 16163 entnommen werden

Klimabedingungen und Luxwerte

Z. B. Zeitungen, historische Drucke, Fotodrucke, Fotografien, Transparente, Papyrus, preiswerte synthetische Farben, Seide, historische Textilien.

Ausstellungsdauer pro Jahr: Grenzwert Belichtung

  • 300h
  • z. B. 37 Tage (bei 8h pro Tag)
  • max. 15.000 Lux pro Jahr

Grenzwerte Lux

  • 50 Lux

Temperatur

  • 18-20°C (ideal)
  • nicht über 23°C

Luftfeuchtigkeit

  • ca. 45-55%

Z. B. Kostüme, Aquarelle, Pastelle, Wandteppiche, Drucke, Zeichnungen, Manuskripte, Tapeten, Gouachen, gefärbtes Leder, botanische Proben, Felle, Federn.

Ausstellungsdauer pro Jahr: Grenzwert Belichtung

  • 3.000h
  • z. B. 250 Tage (bei 12h pro Tag)
  • max. 150.000 Lux pro Jahr

Grenzwerte Lux

  • 50 Lux

Temperatur

  • 18-20°C (ideal)
  • nicht über 23°C

Luftfeuchtigkeit

  • ca. 45-55%

Z. B. Öl- und Temperagemälde, Fresken, ungefärbtes Leder und Holz, Horn, Knochen, Elfenbein, Lack, verschiedene Kunststoffe.

Ausstellungsdauer pro Jahr: Grenzwert Belichtung

  • 3.000h
  • z. B. 250 Tage (bei 12h pro Tag)
  • max. 600.000 Lux pro Jahr

Grenzwerte Lux

  • 50 Lux

Temperatur

  • 18-20°C (ideal)
  • nicht über 23°C

Luftfeuchtigkeit

  • ca. 45-55%

Z. B. Metalle, Mineralien, Stein, Glas, echte Keramik, Emaille.

Ausstellungsdauer pro Jahr: Grenzwert Belichtung

  • unbegrenzt

Grenzwerte Lux

  • unbegrenzt

Temperatur

  • unempfindlich
  • Raumtemperatur

Luftfeuchtigkeit

  • nicht über 65%

Quelle

  • Kobold, Maria; Moczarski, Jana; Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt; Hessisches Landesarchiv (Hrsg.) (2020): Bestandserhaltung: ein Ratgeber für Verwaltungen, Archive und Bibliotheken. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Darmstadt, ISBN 978-3-88443-058-3. DOI: 10.25534/tuprints-00011407

Social Media Menu

Logo
Gefördert durch
Logo BKM
Logo KSL

Fußzeile

  • Startseite
  • Projekte
  • Förderung
  • Über uns
  • Leichte Sprache
  • Presse
  • Newsletter
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Kontakt

Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) 
an der Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz 
Unter den Linden 8, 10117 Berlin 

Briefadresse: 10102 Berlin 
Tel.-Nr.: +49 (0) 30 266 43 1454 
E-Mail: kek(at)sbb.spk-berlin.de