Zahlen und Fakten

Bundesland
Ort
Weimar, Deutschland
Jahr
2018
Förderlinie
Gattung
Fördersumme
11.000,00 Euro
Bücherregal
Pflichtexemplare der HAAB Weimar.

Als Pflichtexemplare werden Exemplare von Druckwerken bezeichnet, die – durch Gesetze oder Vorschriften geregelt – an die jeweils zuständigen Bibliotheken abzugeben sind. Die Bibliotheken verpflichten sich im Gegenzug, diese Werke zu archivieren, dauerhaft zu bewahren und zugänglich zu machen. In der Frühen Neuzeit zu Zwecken der Zensur oder zur Erteilung von Privilegien eingeführt, dient diese Praxis heute hauptsächlich dem Zweck der umfassenden Archivierung der veröffentlichten Publikationen eines Landes. Von 1953 bis 1982 waren die Vorgängerinstitution der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar für die Pflichtexemplare eines Teils Thüringens zuständig, zunächst als Landesbibliothek, ab 1969 als „Zentralbibliothek der deutschen Klassik“. Dazu gehörte die Archivierungspflicht für alle Druckwerke, die in den Bezirken Gera, Erfurt und Suhl erschienen. Die Publikationen umfassen alle Wissensgebiete und Adressatenkreise – von Kinderbüchern über Kochbücher bis hin zu wissenschaftlichen Fachbüchern.

Doch die dauerhafte Archivierung von Druckwerken aus der Mitte des 20. Jahrhunderts stellt Bibliotheken vor große Probleme. Die oft mangelhafte Papierqualität und Bindung, verstärkt durch den säurebedingten Papierabbau, führen selbst bei der sorgfältigsten Lagerung und Nutzung zu Beschädigungen. In der Herzogin Anna Amalia Bibliothek werden 1.300 Pflichtexemplare Thüringer Verlage zukünftig noch schonender gehandhabt werden können. Diese Bände konnten mit Hilfe der Förderung des BKM-Sonderprogramms in alterungsbeständige Verpackungen umgelagert werden. Diese schützen die Bände nicht nur vor Staub, Licht und Klimaschwankungen, sie vermindern auch Beschädigungen beim Transport. So kann diese umfassende Sammlung noch lange Zeugnis über die Publikationstätigkeit in Thüringen in der Mitte des 20. Jahrhunderts ablegen.