Zahlen und Fakten
In die NS-Verfolgung politischer Gegner·innen und jüdischstämmiger Bürger·innen waren auch die Finanzämter eingebunden, denen die Festsetzung und Erhebung der Reichsfluchtsteuer oblag. Der Teilbestand "Judenvermögensabgabe" des Finanzamts Berlin Moabit-West ist daher von erheblicher Bedeutung für die Aufarbeitung der Verfolgung und die Provenienzforschung. Er ergänzt die Überlieferungen des Oberfinanzpräsidenten im Brandenburgischen Landeshauptarchiv.
Vor dem Hintergrund des "Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit" wurde dem Berliner Finanzamt Moabit-West mit Wirkung vom 30. August 1933 die zentrale Zuständigkeit für die Beschlagnahmung und Einziehung aller Vermögenswerte ausgebürgerter Personen im gesamten Deutschen Reich übertragen. Im Rahmen einer kontinuierlichen Verschärfung der Ausbürgerungskriterien gelang es den Nationalsozialisten, beträchtliche Vermögen durch Beschlagnahmung zu akkumulieren. Am 12. November 1938 wurde der jüdischstämmigen Bevölkerung zusätzlich eine außerordentliche Zahlung in Höhe von einer Milliarde Reichsmark auferlegt. Die sogenannte "Judenvermögensabgabe" wurde als "Sühneleistung" für die "feindliche Haltung des Judentums gegenüber dem deutschen Volk" eingeführt. Sie wurde ab einem Mindestvermögen von 5.000 Reichsmark fällig, betrug anfänglich 20 %, später 25 % und war an die Finanzämter zu leisten. Für alle deutschen oder staatenlosen Jüdinnen und Juden, die Deutschland bis zum 12. November 1938 verlassen hatten, wurde das Berliner Finanzamt Moabit-West zuständig. Es bearbeitete knapp 20.000 Fälle, die sich auf das gesamte Reichsgebiet verteilten.
Die Überlieferung zur Judenvermögensabgabe wurde im Juni 2023 an das Landesarchiv Berlin abgegeben. Um die Unterlagen im Umfang von 56,25 laufenden Metern zu sichern, wurden sie im BKM-Sonderprogramm gereinigt, entmetallisiert, entsäuert und verpackt.