Zahlen und Fakten

Bundesland
Ort
Saarbrücken, Deutschland
Jahr
2019
Förderlinie
Kategorie
Träger
Schadensbild
Gattung
Materialität
Fördersumme
20.498,00 Euro

Den Akten des Friedensgerichts für den "Canton Homburg" zufolge war Magdalena Rolhei auf das Versprechen ihres Liebhabers, des 21-jährigen Heinrich Jacob Maurer, hereingefallen. Beide wünschten miteinander "vertraulichen Umgang", wobei die Großbundenbacherin nicht vergaß, ihrem Liebhaber zuvor ein Eheversprechen abzunehmen, sollte es bei der Vertraulichkeit zu einer Schwangerschaft kommen. Man vertraute sich, Magdalena wurde schwanger, bekam ein Kind und der Vater kalte Füße.

handschriftliche Akten

Auch im siebten Jahr der französischen Republik – die heute im Landesarchiv Saarbrücken liegenden Akten des Homburger Friedensgerichts sind nach dem Revolutionskalender datiert – war dies leider kein selten an den Tag gelegtes Verhalten junger Männer. Zur moralischen Ausgrenzung von Mutter und unehelichem Kind trat die Frage des Unterhalts und der wirtschaftlichen Existenzangst hinzu. Eine Hochzeit oder wenigstens Unterhaltsleistungen hätten das drohende Unheil abwenden können, weshalb die junge Mutter vor dem Homburger Friedensgericht klagte. Zwar leugnete der Beklagte seine Vaterschaft nicht, erklärte aber, dass er sich "nie und nimmer entschließen werde, die Klägerin zu heurathen". Am Ende willigte die "Elend und Verachtung" Preisgegebene einer einmaligen Zahlung von 100 Gulden durch den Vater ihres Liebhabers ein.

Mit dem Beginn der französischen Herrschaft 1798 hielt auch die Institution des "Friedensgerichts" Einzug in das vorher zum Heiligen Römischen Reich gehörende Gebiet. In dieser unteren Instanz wurden Angelegenheiten verhandelt, die heutige Juristen dem Privatrecht zuordnen würden. Um diese wertvollen Quellen zur Rechts- und Sozialgeschichte auch in Zukunft nutzbar zu halten, war eine umfangreiche Trockenreinigung der einzelnen Blätter sowie eine Verpackung in angemessenen Archivkartons notwendig. Neben der Massenentsäuerung sind es vor allem die beiden Maßnahmen Reinigung und Verpackung, die zum dauerhaften Erhalt des Kulturguts beitragen und Beschädigungen vorbeugen.