Zahlen und Fakten
Personenstandsunterlagen sind eine zentrale Quelle für die Familienforschung, deren dauerhafte Aufbewahrung durch das Personenstandsreformgesetz rechtlich gesichert ist. Nach seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2009 übernahm das Stadtarchiv Nürnberg umfangreiche Unterlagen. Zwischen 2021 und 2023 wurden, gefördert durch die KEK, über 6.600 Registerbände bzw. Sammelakten der Teilbestände "Sterbebücher-Erstschriften", "Heiratsbücher-Erstschriften", "Geburtenbücher-Erstschriften", "Sterbefälle-Sammelakten" sowie "Kirchenaustritte" von 1919 bis 1991 entsäuert. Im BKM-Sonderprogramm 2025 wurde die Sicherung der Bestände fortgesetzt. Da die Sterbebücher-Erstschriften am stärksten vom Papierzerfall bedroht waren, wurden 2.014 Bände prioritär behandelt.