
Zahlen und Fakten
Das Justizministerium des Lands Schleswig-Holstein wurde am 2. Dezember 1946 eingerichtet. In seinen Zuständigkeiten und seiner Organisationsstruktur blieb es fünfzig Jahre lang recht stabil. Seit 1996 werden ihm zeitweilig andere Ressorts angegliedert. Das Justizministerium ist im Wesentlichen zuständig für die Organisation des Justizwesens in Schleswig-Holstein, für die Rechtspflege in sämtlichen Rechtsbereichen, für den Justizvollzug, für das Justizpersonal, für die Juristenausbildung und für Angelegenheiten der Rechtsanwält·innen und Notar·innen.
Die Generalakten der Justizverwaltung machen einen erheblichen Teil der Überlieferung des Justizministeriums aus. Sie dokumentieren die Organisation des Justizwesens im Land Schleswig-Holstein und die Zusammenarbeit mit der Justiz auf Bundesebene.
Die in den Jahren 2018 bis 2021 übernommenen Generalakten des Justizministeriums wurden bereits erschlossen und sind, sofern sie keinen Schutzfristen mehr unterliegen, online über das Archivinformationssystem Arcinsys SH recherchierbar. Aufgrund von fehlenden Personalressourcen konnte die archivfachliche Verpackung dieser Archivalien längere Zeit nicht erfolgen. Im BKM-Sonderprogramms wurde 2024 ein Projekt zur Entmetallisierung und Verpackung eines Teilbestands (Akzessionen aus den Jahren 2018 bis 2019) mit einem Umfang von 109 lfd. Metern erfolgreich umgesetzt.