In den Ländern wächst die Zahl einrichtungs- und spartenübergreifende Programme für den Originalerhalt. Die Bundesweiten Handlungsempfehlungen und die Einführung des BKM-Sonderprogramms 2017 haben als Motor für die Entwicklung von Landeskonzepten gewirkt.

Baden-Württemberg hat das älteste Landesprogramm aller Bundesländer. Das spartenübergreifende Landesrestaurierungsprogramm wurde bereits 1986 beschlossen. Sein Kern ist das Institut für Erhaltung von Archiv- und Bibliotheksgut (IfE) des Landesarchivs mit seinen Werkstätten für Restaurierung und Konservierung sowie für Mikroverfilmung. Das IfE fungiert sowohl als Zentralwerkstatt als auch als Koordinierungsstelle im Land. Erkenntnisse aus der Praxis und Forschung werden bei Fortbildungsveranstaltungen und Notfallübungen weitergegeben.
 
Zur Umsetzung des Landesrestaurierungsprogramms werden jährlich Gelder für Archive und Bibliotheken in Trägerschaft des Lands bereitgestellt, die im Haushalt des Landesarchivs etatisiert sind. Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen wie Trockenreinigung, Schutzverpackung, Entsäuerung, Restaurierung sowie Sicherungsverfilmung bzw. -digitalisierung. Die Landesmittel werden auch für die Kofinanzierung von Projektanträgen bei der KEK genutzt. Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft können nicht über das Landesprogramm gefördert werden. Geleistet wird dies über die landeseigene Stiftung Kulturgut. Sie kann auf Basis der Förderrichtlinien auch für Kommunen und andere nichtstaatliche Einrichtungen wie Kirchen und Adelsarchive Fördermittel bereitstellen. Als nationales Kulturgut zählen laut Kulturgutschutzgesetz auch die als Deposita in staatlichen Einrichtungen verwahrten Adelsarchive.

Ein Landesprogramm zur Förderung von Einzelprojekten besteht derzeit nicht. Das Land stellt aber reguläre Haushaltsmittel für die Bayerische Staatsbibliothek (einschließlich der staatlichen regionalen Bibliotheken) und die staatlichen Archive zur Verfügung, die auch für KEK-Projekte genutzt werden.

Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns und die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) stehen den kommunalen und sonstigen nichtstaatlichen Bibliotheken und Archiven beratend zur Seite und sind für die Vorprüfung der Anträge im BKM-Sonderprogramm zuständig. Für die Bibliothekssparte nimmt das an der BSB angesiedelte Institut für Bestandserhaltung und Restaurierung (IBR) als ein zentrales Kompetenzzentrum eine wichtige Funktion ein. Es betreut die Bestände der BSB und berät die staatlichen Regional- und Universitätsbibliotheken. Maßgebliche Strategiepapiere für den Bestandserhalt bilden die Empfehlungen zur "Erhaltung, Archivierung und Aussonderung von Druckschriften in Bayern" (1998) und ein 2010 vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vorgelegtes Konzept für die Sicherung gefährdeten Archiv- und Bibliotheksguts.

Im Herbst 2006 wurde das Kompetenzzentrum Bestandserhaltung für Archive und Bibliotheken in Berlin und Brandenburg (KBE) gegründet und an der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) angesiedelt. Die Gründung geht zurück auf eine gemeinsame Initiative der Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten des Lands Berlin sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Lands Brandenburg. Das KBE hat als regionale Initiative das Ziel, den Originalerhalt strukturell zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt in erster Linie auf dem Ausbau des Netzwerkes der Bibliotheken und Archive der beiden Bundesländer. Darüber hinaus bietet das KBE Beratung vor Ort und ein breites Fortbildungsangebot.

Zur Kofinanzierung des BKM-Sonderprogramms werden von der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa Fördermittel von derzeit 300.000 Euro bereitgestellt (Stand 2020). Diese können von Gedächtniseinrichtungen in Trägerschaft des Lands beantragt werden. Förderfähig sind sämtliche Maßnahmen des BKM-Sonderprogramms, darunter Massenentsäuerung, Trockenreinigung und Schutzverpackung. Die Prüfung der Projektanträge erfolgt durch den Fachbeirat des KBE. Ein Berliner Landeskonzept zum Originalerhalt ist derzeit in Arbeit.

Im Herbst 2006 wurde das Kompetenzzentrum Bestandserhaltung für Archive und Bibliotheken in Berlin und Brandenburg (KBE) gegründet und an der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) angesiedelt. Die Gründung geht zurück auf eine gemeinsame Initiative der Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten des Lands Berlin sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Lands Brandenburg. Das KBE hat als regionale Initiative das Ziel, den Originalerhalt strukturell zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt in erster Linie auf dem Ausbau des Netzwerkes der Bibliotheken und Archive der beiden Bundesländer. Darüber hinaus bietet das KBE Beratung vor Ort und ein breites Fortbildungsangebot.

Ein spartenübergreifendes Landesprogramm für Brandenburg existiert derzeit nicht. Zur Kofinanzierung der Projekte im BKM-Sonderprogramm verfügt das Brandenburgische Landeshauptarchiv über eigene Haushaltsmittel. Zusätzlich unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur brandenburgische Einrichtungen bei der Kofinanzierung. Neben dem KBE ist auch die Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken und Archive an der Fachhochschule Potsdam beratend tätig. Sie unterstützt u. a. den Wissenstransfer zwischen Hochschule und archivischer und bibliothekarischer Praxis. 

Das Land Bremen stellt derzeit keine gesonderten Mittel für den Originalerhalt zur Verfügung. Bestandserhaltungsmaßnahmen werden aus den Globalhaushalten der Einrichtungen finanziert. Allerdings unterstützt das Land Einzelmaßnahmen mit anteiligen Sonderförderungen.

Seit 2006 widmet sich in Hamburg die Behörde für Kultur und Medien dem Originalerhalt, z. B. durch eine Studie des Säuregehalts in den Beständen des Staatsarchivs und der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg – Carl von Ossietzky. Den beiden Einrichtungen werden für die Bestandserhaltung verstetigte Haushaltsmittel zugewiesen, die sie selbstständig verausgaben. In der Vergangenheit wurden umfassende Mittel für beide Einrichtungen bereitgestellt, die teilweise an andere öffentliche Einrichtungen weitergegeben oder zur Kofinanzierung von KEK-geförderten Projekten genutzt werden konnten.

Auf Grundlage der Bundesweiten Handlungsempfehlungen (2015) verfolgt das Land Hessen das Ziel, dem fortschreitenden Verlust des kulturellen Gedächtnisses in Archiven und Bibliotheken nachhaltig entgegenzuwirken. 2018 und 2019 stellte die hessische Landesregierung stellte im Rahmen eines neu eingeführten Förderprogramms jeweils 1 Mio. Euro für den Originalerhalt bereit. 2020 wurden die Mittel auf 1,5 Mio. Euro erhöht. Antragsberechtigt sind öffentliche Archive und Bibliotheken in Trägerschaft des Lands Hessen, der hessischen Hochschulen sowie der Landkreise, Städte, Gemeinden und Kirchen. Gefördert werden vor allem Mengenverfahren wie Massenentsäuerung, Trockenreinigung und Schutzverpackung. Nachrangig kann auch die Restaurierung wertvoller Einzelobjekte und die Erstellung von Schutzmedien gefördert werden.

Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst fördert Projekte mit bis zu 80% der Gesamtkosten. Bei der Kofinanzierung im BKM-Sonderprogramm übernimmt das Land 40%, sodass lediglich 10% auf die Einrichtungen entfallen. Die Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen (KBH) berät zu diesen kombinierten Fördermöglichkeiten. Sie wird durch zwei Bereichskoordinationen für die Sparten Bibliothek und Archiv unterstützt.

Seit 2017 stellt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Rahmen des Landesprogramms Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern Mecklenburg-Vorpommern Haushaltsmittel für Zuwendungen zur Projektförderung bereit. Förderfähig sind Projekte, in denen einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter mit einer erheblichen Bedeutung für das Land vor Beschädigung, Verlust oder Vernichtung bewahrt und dauerhaft erhalten werden. In diesem Rahmen werden Maßnahmen wie Restaurierung, Konservierung und Schutzverfilmung bzw. -digitalisierung finanziert. Potenzielle Zuwendungsempfänger·innen sind Bibliotheken, Archive, Museen und Kirchen.

Seit 1989 werden Mittel des Lands Niedersachsen für Bestands­erhaltungsmaßnahmen an niedersächsischen wissenschaftlichen Bibliotheken ausgereicht. Die Arbeitsgruppe Bestandserhaltung des Niedersächsischen Beirats für Bibliotheksangelegenheiten berät das Ministerium für Wissenschaft und Kultur bei der Förderentscheidung. Unter dem Vorsitz der Universitätsbibliothek Osnabrück beteiligen sich auch Vertreter·innen der Gottfried Wilhelm Leibniz-Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek Hannover, der Landesbibliothek Oldenburg und der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel. 

Als zentrale Beratungsstelle fungiert die Landesfachberatung Bestandserhaltung der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel. Niedersächsische Landeseinrichtungen, die Fördermittel für Bestandserhaltungsprojekte beantragen möchten, müssen die Landesfachberaterin vor jedem Antrag verpflichtend konsultieren. Darüber hinaus können sich auch Kulturinstitutionen, die weder über eine eigene Werkstatt noch über ausreichend Fachkompetenz verfügen, sowie Privatpersonen zu Fragen der Bestandserhaltung beraten lassen. In den letzten Jahren ist es zunehmend gelungen, die Komplementärfinanzierung im BKM-Sonderprogramm aus weiteren Finanzierungsquellen zu leisten. 

Seit Einführung der Landesinitiative Substanzerhalt (LISE) 2006 befasst sich das Land Nordrhein-Westfalen mit der Erhaltung kulturellen Kulturguts. Neben Massenentsäuerung werden auch Reinigung und Dekontamination, sachgerechte Verpackung und Restaurierungsmaßnahmen gefördert. Partner·innen des Landes sind der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen (LWL), zu deren Aufgaben die Beratung kommunaler und privater Archive gehört.

Ansprechpartner·innen für die LISE sind restauratorische Fachkräfte im LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum und im LWL-Archivamt für Westfalen, die in Entsäuerungsfragen beraten und Entsäuerungsaufträge der an der LISE teilnehmenden Archive betreuen. Derzeit werden 60% der Kosten von Massenentsäuerungsvorhaben über die LISE gefördert. Ab 2021 übernehmen die Landschaftsverbände auch die Bearbeitung von Anträgen im BKM-Sonderprogramm, soweit Archive die Antragsteller·innen sind. Ein Landesprogramm für Bibliotheken wird vorbereitet.

Seit 2013 unterstützt das Land Rheinland-Pfalz  den Originalerhalt in Kulturgut bewahrenden Einrichtungen, seit 2021 mittels eines verstetigten Landesprogramms. Zunächst war eine Arbeitsgruppe im zuständigen Minis­terium berufen worden, die 2015 eine detaillierte Ist-Analyse vorlegte und darauf aufbauend ein Landeskonzept mit Förderprogramm erarbeitete. Um die Bestandserhaltung zu stärken und zu professionalisieren, berief das Kulturministerium 2018 einen landesweiten Fachbeirat.

Zeitgleich wurde die Landesstelle Bestandser­haltung in Rheinland Pfalz (LBE) im Landesbiblio­thekszentrum Rheinland-Pfalz eingerichtet. Sie leistet u. a. fachliche Beratung, Informationsvermittlung sowie Lobby und Öffentlichkeitsarbeit. 2019 und 2020 wurden erstmals Maßnahmen zum Originalerhalt durch zusätzliche Haushaltsmittel geför­dert. Die Erfahrungen dieser Pilotphase wurden evaluiert mit dem Ziel, das Förderprogramm ab 2021 an der LBE zu verstetigen.

Das Land Saarland stellt keine gesonderten Mittel für den Originalerhaltin Bibliotheken und Archiven zur Verfügung.

Die 1996 eingerichtete Landesstelle für Bestandserhaltung legte zwei Jahre nach ihrer Gründung ein Strategiepapier für den Originalerhalt bedeutender Bestände in sächsischen Bibliotheken vor. Zunächst ausschließlich für wissenschaftliche Bibliotheken zuständig, agiert die Landesstelle mittlerweile auch spartenübergreifend und unterstützt Einrichtungen in allen Fragen des Bestandsschutzes. Sie fördert und koordiniert Projekte in den Bereichen Restaurierung, Massenentsäuerung, Konvertierung und Beschaffung von Schutzboxen. In Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe 2002 widmet sich die Landesstelle auch der Notfallprävention, z. B. durch Notfallpapiere und Veranstaltungen. In Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst stellt sie zudem die Kofinanzierung von Projekten im BKM-Sonderprogramm sicher. Darüber hinaus betreibt sie Netzwerkarbeit und veranstaltet die Sächsischen Werkstatttage für Bestandserhaltung

2022 bringt der Freistaat Sachsen das Landesprogramm Bestandserhaltung Sächsische Archive (LPBE) auf den Weg. Gefördert werden Maßnahmen zum Schutz von Archivgut in nichtstaatlichen Archiven in Sachsen. Zuständig für die Umsetzung ist die neu eingerichtete Koordinierungs- und Beratungsstelle Bestandserhaltung sächsische Archive (KBB). Sie berät außerdem zu verschiedenen Aspekten der Bestandserhaltung. Innerhalb des Sächsischen Staatsarchivs ist die KBB beim Archivzentrum Hubertusburg in Wermsdorf angesiedelt.

In Orientierung an den Bundesweiten Handlungsempfehlungen (2015) ist nach einer umfassenden Bestandsaufnahme in den kulturgutbewahrenden Einrichtungen 2018 ein spartenübergreifendes Konzept zur Erhaltung und Digitalisierung des schriftlichen Kulturgutes in Sachsen-Anhalt entwickelt worden. Zu dessen  Umsetzung werden seit 2019 Landesmittel für das Förderprogramm Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes in Sachsen-Anhalt bereitgestellt, zuletzt in Höhe von jährlich 200.000 Euro. Gefördert werden neben Vorhaben zur Massenentsäuerung und Konservierung schriftlichen Kulturguts auch die Entwicklung einrichtungsbezogener Bestandserhaltungskonzepte sowie die Ausstattung von Notfallverbünden.

Grundsätzlich können die Fördermittel auch für die Komplementärfinanzierung von Anträgen im BKM-Sonderprogramm eingesetzt werden. Die landesseitige Bewertung dieser Anträge erfolgt durch einen Fachbeirat beim Ministerium für Inneres und Sport, dem Fachvertreter·innen aller Sparten angehören. Eine 2021 eingerichtete Landesberatungsstelle Bestandserhaltung berät Museen, Bibliotheken und andere Einrichtungen bei der Erhaltung des materiellen Kulturerbes im Land Sachsen-Anhalt. 

Das Land Schleswig-Holstein verfügt sowohl über ein Landesprogramm zum Erhalt schriftlichen Kulturguts als auch über ein Landeskonzept. Neben der finanziellen Unterstützung von Bestandserhaltungsmaßnahmen ist auch eine angemessene Personalausstattung vorgesehen. Die Mittel des Landesprogramms sollen gezielt eingesetzt werden, um bedeutendes Schriftgut in staatlichen und nichtstaatlichen Gedächtniseinrichtungen zu sichern.

Gefördert werden Maßnahmen zur Erfassung und Behebung von Schäden an Schriftgut sowie Projekte zu Netzwerkbildung, Fortbildung und Notfallprävention. Die Verteilung der Mittel wird von einem Fachbeirat für Bestandserhaltung koordiniert. 2022 wurde am Landesarchiv die Landesfachberatungsstelle für Bestandserhaltung eingerichtet, die Archive und wissenschaftliche Bibliotheken zu Fragen der Bestandserhaltung und der Fördermittelbeantragung berät.

2020 wurden erstmals Landesmittel in Höhe von 300.000 Euro für Maßnahmen zur Bestandserhaltung bereitgestellt. Die aktuelle Förderrichtlinie ist 2022 in Kraft getreten. Darin enthalten sind Mittel zur Kofinanzierung von Anträgen im BKM-Sonderprogramm. Sie stehen für die Erhaltung  schriftlichen Kulturguts in kommunalen, kirchlichen und sonstigen Einrichtungen zur Verfügung und können für die präventive und stabilisierende Konservierung, Massenentsäuerung und Restaurierung genutzt werden. Die Antragsfrist für eine Kofinanzierung im BKM-Sonderprogramm endet jeweils zum 15.10. des Vorjahrs.

Auf Initiative des Kulturrats Thüringen wurde zudem ein Konzept zur Notfallvorsorge in Kultureinrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Archive erarbeitet. Es umfasst u. a. die Beschaffung von Notfallmaterialien durch das Land Thüringen, die Durchführung von Fortbildungen und die Förderung von Notfallverbünden. 

Neben der Zentralen Restaurierungswerkstatt des Landesarchivs Thüringen spielt die Restaurierungswerkstatt der Anna Amalia Bibliothek eine wichtige Rolle im Land. Nach dem Brand 2004 wurden hier standardisierte Verfahren für die Schadensbewältigung großer Mengen brandgeschädigten Schriftguts  entwickelt. In Kooperation mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim sowie der Universität für Bodenkultur (BOKU) in Wien erfüllt die Legefelder Werkstatt seit 2019 die Funktion einer Akademischen Lehrwerkstatt. Perspektivisch soll sie zu einer überregional agierenden Servicestelle weiterentwickelt und als Dienstleisterin u. a. für öffentliche und kirchliche Einrichtungen tätig werden.

Auch Stiftungen engagieren sich für den Erhalt schriftlichen Kulturguts. Genannt sei hier die Kulturstiftung der Länder, die neben der regulären KEK-Förderung auch eine eigene Förderlinie für restauratorische und konservatorische Maßnahmen aufgesetzt hat.