Lagerung einzelner Materialien
Einzelblätter und Kleinschriften
Einzelblätter oder einlagige Akten stellen den Großteil des Archivgutes dar. Modernere Akten sind zumeist gelocht und können mit Abheftbügeln bzw. Schlauchheftungen gebündelt werden. Vermeiden sollte man jegliches Metall in den Akten. Klammern oder andere ungeeignete Heftmaterialien müssen unbedingt entfernt werden. Zum Schutz der Bündel bieten sich gelochte und gerillte alterungsbeständige Archivkartonagen an, die vor und hinter dem Aktenbündel mit eingeheftet werden können. Bei älterem Archivgut darf nicht gelocht werden, da dadurch mechanische Schäden und Schriftverluste eintreten können. Aber auch modernes Archivgut ist am schonendsten ungebündelt aufzubewahren.
Die Einzelblätter sollten in alterungsbeständige Archivumschläge eingelegt werden. Handelt es sich um größere Konvolute, können die Akten in Jurismappen eingelegt werden. Kleinere, lose Teile kann man in weichmacherfreien Folien oder säurefreien, alterungsbeständigen Papierumschlägen sammeln. Alles zusammen ist am platzsparendsten in Archivkartons zu lagern. Für Kleinschriften in Bibliotheken ist ebenfalls eine Lagerung in alterungsbeständigen Jurismappen, offenen Stehsammlern oder Kartons zu empfehlen. Alte, säurehaltige Verpackungen aus Graupappe sollten in jedem Fall ausgetauscht oder zumindest mit einem Schutzblatt zwischen Original und Verpackung separiert werden. Auch zu enge, fünfseitig geschlossene Schuber sind zu entfernen, da sie die Kleinschriften beim Herausziehen mechanisch beschädigen können.
- Alle Metallteile entfernen
- Weichmacherfreie Abheftbügel oder Schlauchheftungen und Folien aus Polypropylen (PP) für gelochte Schriftstücke verwenden
- Alterungsbeständige Schutzumschläge bzw. -taschen oder weichmacherfreie Folien für ungelochte Schriftstücke verwenden
- Historisches Archiv- und Bibliotheksgut nicht lochen
- Platzsparende Aufbewahrung in alterungsbeständigen Mappen, Stehsammlern oder Kartonagen
Gebundene Akten, Amtsbücher und Bibliotheksbände
Gebundene Akten liegen in den verschiedensten Formen und Größen vor. Handelt es sich um fadengeheftete, broschurartige Akten, können diese übereinander (Platz sparend verschränkt) in Archivkartons aufbewahrt werden. Fest gebundene Akten und Bibliotheksbände werden stehend im Regal aufgestellt. Zu beachten ist, dass die Bände nicht zu dick oder zu schwer sind, denn in diesem Fall kann es zum Ausreißen des Buchblocks aus dem Einband kommen. Hier ist eine liegende Aufbewahrung zu wählen.
Auch überformatige, große Bände (über ca. 40 cm) sollte man nicht aufstellen. Oft ist dies schon aus Platzgründen gar nicht möglich. Hier bietet sich ebenfalls die liegende Aufbewahrung an. Zu berücksichtigen ist, dass nicht zu viele Bände übereinander gestapelt werden, da sonst das Ausheben und Zurückstellen erschwert wird. Auch sollte man sich vergewissern, dass die Regale eine ausreichende Tragkraft besitzen. Pro Fach (Regalboden, ca. 1 m breit) wiegen Bücher etwa 55 kg, Akten bis ca. 35 kg
Müssen schwere Bände doch stehend aufgestellt werden, gibt es die Möglichkeit, den hängenden Buchblock mit Hilfe eines Buchschuhs zu entlasten. Diese Buchschuhe können von Restaurator·innen hergestellt werden. Bei geraden, undekorierten Buchrücken bietet sich zudem die Lagerung auf dem Rücken stehend an. Bei gerundeten Rücken kann diese Art der Lagerung allerdings zu Einbandschäden führen und ist deshalb unbedingt zu vermeiden. Dünne Broschuren zwischen dickeren Bänden können leicht verrutschen und verloren gehen. Wenn eine Aufstellung nach Größe und Form nicht möglich ist, sollten solche Kleinschriften in mit Karton verstärkten Jurismappen Aufstellung finden.
- Broschurartige Akten platzsparend verschränkt in Archivkartons aufbewahren
- Feste Einbände stehend aufbewahren
- Großformatige oder schwere Einbände liegend aufbewahren
- Tragkraft der vorhandenen Regale beachten (Herstellerhinweise)
- Zur Unterstützung schwerer Einbände Buchschuhe anfertigen
- Dünne Broschuren in verstärkten Jurismappen aufstellen