

In den vergangenen Jahren wurde das BKM-Sonderprogramm erheblich ausgeweitet. Die kulturpolitischen Strategien des Bundes zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts erläutert Maria Bering, Leiterin der Gruppe "Geschichte, Erinnerung" bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Bering: Bücher, Urkunden, Zeitschriften und Notenhandschriften in den Archiven und Bibliotheken unseres Landes sind das Gedächtnis der Kulturnation Deutschland und damit auch eine entscheidende Grundlage für die Erinnerungskultur. Es gab in den zurückliegenden Jahrzehnten große Fortschritte bei der Verbesserung der Lagerung und bei Maßnahmen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. Gleichzeitig wurden Schädigungen durch säurehaltiges Papier und durch nicht adäquate Aufbewahrungsbedingungen zunehmend deutlich sichtbar. Dies betraf nicht nur einen kleinen abgrenzbaren Teil des schriftlichen Kulturguts. Vielmehr waren und sind große Bestände alltäglich gefährdet. Ein erster großer Erfolg der von Bund und Ländern geförderten Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) war die Veröffentlichung der Bundesweiten Handlungsempfehlungen für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kultusministerkonferenz (KMK) im Jahr 2015. Mit den Handlungsempfehlungen konnte ein weiterer wichtiger Beitrag geleistet werden, um die Bewahrung der schriftlichen Überlieferung als nationale Aufgabe im politischen Bewusstsein zu verankern. Mit dem Sonderprogramm für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie mit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln einen wichtigen Beitrag für den Originalerhalt leistet und die Länder darin bestärken möchte, ebenfalls zusätzlich Haushaltsmittel dafür bereitzustellen. Das Sonderprogramm dient vorrangig der Förderung von Mengenverfahren wie Entsäuerung, Reinigung und Schutzverpackung. Es unterscheidet sich damit von der Modellprojektförderung und bietet zusätzlich Gelegenheit, aus Erfahrungen zu lernen und zur Weiterentwicklung von Methoden der Bestandserhaltung beizutragen.
Bering: Der Bund macht mit dem Sonderprogramm für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts deutlich, dass dies auch ein gesamtstaatliches Anliegen ist und diese große Aufgabe nur gemeinsam mit den Ländern aktiv zu bewältigen und auch in den kommenden Jahren kontinuierlich fortzusetzen ist. Die Länder und Kommunen stehen in einer besonderen Verantwortung und müssen daher bereit sein, sich noch mehr – auch finanziell – für unser gemeinsames Ziel einzusetzen. Der Bund hat nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass weitere Länder Programme für den Originalerhalt aufgelegt bzw. ausgeweitet haben. Ich bin zuversichtlich, dass das Sonderprogramm auch weiterhin dazu ein Anreiz sein wird. Wichtig ist, die KEK so auszustatten, dass sie ihrer Aufgabe als nationale Koordinierungsstelle, als Ansprechpartner und Impulsgeber weiter gerecht werden kann. Deshalb soll das bestehende Konzept der KEK aus 2011 überarbeitet und fortgeschrieben werden. Dabei wird sowohl die zukünftige Organisationsform der KEK zu erörtern sein als auch die Frage, in welcher Form die bestehenden Förderlinien der KEK – also Modellprojektförderung und Sonderprogramm – weiterentwickelt werden sollen.
Bering: Gerade weil ein Original durch nichts zu ersetzen ist, hat das Sonderprogramm für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts innerhalb der Förderpolitik der BKM einen hohen Stellenwert. Bei der Weiterentwicklung des Konzepts für die KEK werden auch die vielfältigen Berührungspunkte und Überschneidungen mit anderen Schwerpunkten aktueller Kulturpolitik – wie etwa der Digitalisierung und dem Denkmalschutz – thematisiert. Wenn z.B. größere Bestände digitalisiert werden, ist darauf zu achten, dass wertvolle Handschriften, Urkunden, Unikate beim Digitalisierungsvorgang keinen Schaden nehmen. Dem ist mit speziellen technischen Geräten Rechnung zu tragen. Dies ist ein Prozess, der sich stets anhand neu gewonnener Erkenntnisse fortentwickelt. Für die Nachhaltigkeit von Maßnahmen der Bestandserhaltung sind gute Lagerungsbedingungen für das schriftliche Kulturgut ein wichtiges Fundament. Wenn etwa in einem alten Gebäude Bücher und Handschriften untergebracht sind, dann reicht es nicht aus, die Bücher und Handschriften nach den neuesten Methoden zu restaurieren. Vielmehr müssen zunächst adäquate Lagerungsbedingungen geschaffen werden – z.B. Sicherung eines solchen alten Gebäudes, Entfeuchtung, Einbau einer Klimaanlage. Dies sind Maßnahmen des Denkmalschutzes, dessen Vorschriften zu beachten sind und die das Vorhandensein entsprechender Mittel voraussetzen. Letztlich dienen alle Maßnahmen der Erhaltung unseres Kulturerbes, um dieses auch nachfolgenden Generationen – nicht nur deutschlandweit, sondern auch auf internationaler Ebene – zugänglich zu machen.
Teaserbild © BKM