2015 veröffentlichte die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) mit ihren Bundesweiten Handlungsempfehlungen eine Übersicht über die Schäden und Gefahren für das schriftliche Kulturerbe in deutschen Archiven und Bibliotheken. Gleichzeitig stellen diese Empfehlungen einen Wegweiser für die zu treffenden einrichtungs- und länderübergreifenden Abstimmungen aller Verantwortungsebenen zur Einleitung von Gegenmaßnahmen dar. Zur Sicherung des gedruckten Schrifttums ab 1851 empfiehlt die KEK, die Pflichtexemplarbibliotheken nach heutigen territorialen Zuständigkeiten in den Ländern in Anspruch zu nehmen.

Pflichtexemplare sind analoge und digitale Medien, also u.a. Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, E-Books oder E-Journals, die auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift unentgeltlich an eine Bibliothek abzuliefern sind, egal ob die Medien von einem Verlag oder von einer Behörde, einem Verein, einem Verband, einer Firma oder einer Privatperson im Selbstverlag herausgegeben werden. Die Pflichtablieferung stellt sicher, dass die gesamte Medienproduktion eines Landes an einer Stelle gesammelt und als Kulturgut und Forschungsquelle für die Nachwelt in öffentlichem Besitz gesichert aufbewahrt wird. Dies geschieht auf Ebene des Bundes mit der Abgabe eines Pflichtexemplars an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) und auf Ebene der Länder mit der Abgabe eines Pflichtexemplars an die jeweils zuständige Landesbibliothek.

Wie können Nachweissysteme vereinheitlicht werden? 

In Baden-Württemberg teilen sich die Badische Landesbibliothek (BLB) und die Württembergische Landesbibliothek (WLB) diese Aufgabe. Grundlage dafür ist das baden-württembergische Pflichtexemplargesetz von 1976. Der Umfang der Literatur, die über das Gesetz in den Bestand der BLB gelangt, ist dabei sehr groß: Allein 2020 lag der Anteil des Pflichtzugangs bei gedruckten Monografien bei 59 %. Die regionalen Pflichtexemplarbibliotheken sind dafür zuständig, alle in ihren territorialen Zuständigkeitsbereichen erschienenen Medien zu sammeln und dauerhaft zu archivieren. Das gilt – ungeachtet früherer gesetzlicher Regelungen – auch retrospektiv.

Allerdings wurden Pflichtexemplare in der Regel nicht in der K10plus-Datenbank, in der Bibliotheken aus Baden-Württemberg und neun weiteren Bundesländern ihren Bestand verzeichnen, kenntlich gemacht. Um Erhaltungsmaßnahmen und Archivierungsabsprachen eintragen zu können, wurde von 2016 bis 2018 im Rahmen des KEK-Modellprojekts "Einheitlicher Nachweis" ein neues Datenfeld geschaffen, in dem z. B. Entsäuerungsmaßnahmen oder eine dauerhaft gesicherte Archivierung eingetragen werden können. So ist der 1979 bei Nomos in Baden-Baden erschienene Titel "Krankenhäuser als Unternehmen" ein badisches Pflichtexemplar. Er befindet sich in den Beständen von 34 Bibliotheken, die im K10plus katalogisieren, darunter auch die BLB. Da er im genannten Datenfeld als badisches Pflichtexemplar mit Bestand an der BLB markiert ist, gilt die Archivierung als dauerhaft gesichert. Andere besitzende Bibliotheken können diesen Titel theoretisch aussondern. Das so markierte Pflichtexemplar wäre auch jenes Exemplar, das prioritär zu entsäuern ist.

historisches Buchtitel
Auch das 1916 erschienene Druckwerke "Flanderns Wehklagen! Und wir?" wurde als dauerhaft gesichert markiert. © Badische Landesbibliothek

Die K10plus-Datenbank beinhaltet 200 Millionen Bestandsnachweise. Um alle badischen Pflichtexemplare mit einer Erhaltungsverpflichtung markieren zu können, mussten erst alle in Baden erschienenen Titel aus der Gesamtdatenmenge extrahiert werden. Dabei wurden nur monografische Druckschriften, jedoch keine Zeitschriften oder Zeitungen berücksichtigt. Außerdem wurden nur Bibliotheken in der Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg miteinbezogen. Um die entsprechenden Titel herauszufiltern, wurde im Rahmen des Projekts bwLastCopies eine Liste aller baden-württembergischer Orte erstellt. Mit ihr wurde der gesamte Titeldatenbestand im K10plus abgefragt. Die so als badische Pflichttitel identifizierten Bände wurden in einem weiteren Schritt mit einer Erhaltungsverpflichtung markiert. Aus dem Bestand der BLB war das bei insgesamt 441.000 badischen Pflichtexemplaren der Fall. Ein signifikanter Anteil befindet sich jedoch gar nicht im Bestand der BLB, sondern in den Beständen anderer baden-württembergischer Bibliotheken. Für den Zeitraum von 1851 bis heute trifft dies auf 20 % aller badischen Pflichtexemplare zu. Der historische Bestand der BLB an Druckschriften aus Baden ist aus zwei Gründen sehr rudimentär: Das Pflichtexemplarrecht in Baden war zwischen 1868 und 1936 ausgesetzt, weshalb ein Großteil des badischen Schrifttums gar nicht in ihren Bestand gelangte. Und auch das, was in diesem Zeitraum als badisches Druckerzeugnis in die BLB gelangte, ist nicht erhalten, denn die Bibliothek erlitt 1942 kriegsbedingt einen Totalverlust ihres Druckschriftenbestands.

Pflichtexemplare auch in Zukunft gesichert

Da die badischen Pflichtexemplare in anderen Bibliotheken ebenfalls vor Aussonderung bewahrt bzw. als zu entsäuernde Exemplare gekennzeichnet werden sollten, wurde auch hier eine Erhaltungsverpflichtung eingetragen. Das erfolgte absteigend nach historischer bzw. gegenwärtiger "Zuständigkeit": beginnend mit der anderen baden-württembergischen Pflichtexemplarbibliothek, der WLB, darauf folgend die badischen und dann die württembergischen Universitätsbibliotheken sowie anschließend alle anderen wissenschaftlichen Bibliotheken in Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg. Wenn sich nun ein badischer Titel nicht im Bestand der BLB, dafür aber z. B. im Bestand der Universitätsbibliothek Heidelberg befindet, ist dieser nun ebenfalls im K10plus als badisches Pflichtexemplar markiert. Falls der Titel dort ausgesondert werden soll, bietet ihn die Universitätsbibliothek Heidelberg der BLB zur Übernahme an. So wurde für 109.000 badische Pflichtexemplare, die sich nicht im Bestand der BLB befinden, eine Erhaltungsverpflichtung eingetragen.

Insgesamt konnten im Rahmen des Projekts bwLastCopies in der K10plus-Datenbank 550.000 badische Pflichtexemplare als dauerhaft archiviert gekennzeichnet werden. Wozu dient das badische Modellprojekt nun aber? Zum einen als Referenz für die KEK-Strategie einer Massenentsäuerung in verteilter regionaler Zuständigkeit. Mit den in der K10plus-Datenbank markierten badischen Pflichttiteln wird nicht nur eine genaue Mengenangabe, sondern auch eine präzise Zuordnung der Zuständigkeiten dokumentiert. Zum anderen ist mit der retrospektiven Massenauszeichnung aller monografischen badischen Druckschriften ab 1851 ein erster Ausgangspunkt für ein bundesweites Gesamtsystem zur Bestandserhaltung geschaffen worden. Weitere freiwillige, kooperativ und überregional zu organisierende Erhaltungsverpflichtungen der Regionalbibliotheken anderer Bundesländer sind jetzt schon möglich. Mit dem K10plus steht zudem in zehn von 16 Bundesländern eine gemeinsame Datengrundlage zur Verfügung.