Am 27. Juli 2024 wurde das Schweriner Residenzensemble mit seinem Mittelpunkt, dem Schweriner Schloss, zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt. Nach ersten Ideen für eine Bewerbung um diesen Titel begann etwa 2010 der Prozess zur Festlegung der schützenswerten Objekte und Bereiche. Dafür wurden, soweit vorhanden, die entsprechenden historischen Unterlagen gesucht und für eine erste Bestandsaufnahme der Objekte gesichtet.
Es war bereits zu diesem Zeitpunkt klar, dass nicht allein das Schweriner Schloss, sondern auch sein Umfeld Bestandteil ein solchen Antrags sein sollte. Da diese Bauten heute zum Teil in privater Hand sind und es auch ursprünglich waren, galt es, vertiefende Recherchen in den Akten- und Planbeständen des Schweriner Stadtarchivs vorzunehmen. Dazu wurden in erster Linie die Plansammlung des Stadtarchivs sowie die seit 1858 angelegten Akten der Baupolizeibehörde benötigt. Diese Akten hatte das Stadtarchiv in den 1980er Jahren aus der städtischen Verwaltung übernommen, bis dahin waren sie innerhalb der Verwaltung für alle jederzeit zugänglich. Erst mit der Einführung moderner Kopiertechnik im Archiv etwa Mitte der 1990er Jahre wurde die Nutzung dieser Originale eingeschränkt und es begann ein langwieriger Prozess der Sicherung und Restaurierung dieser bis dahin vielgenutzten Unterlagen.
Die Sicherung der Baupläne
Angestoßen durch den Prozess der Welterbe-Bewerbung hat das Stadtarchiv die bereits einige Jahre zuvor begonnenen Sicherungsmaßnahmen historischer Baupläne 2010 fortgesetzt. Hierfür kamen neben eigenen Haushaltsmitteln auch Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz. Mit der Übergabe von 125 teilweise schwer beschädigten, historischen Plänen an eine Berliner Papierrestauratorin im Herbst 2010 begann schließlich unser neues Projekt, dass wir aufgrund einer Förderung durch die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) durchführen konnten.
Die Schäden waren vielfältig. Von Plänen auf Transparentpapier, die durch Versprödung in viele Einzelteile zerfallen waren, über die unsachgemäße Verwendung von Klebestreifen jeglicher Art bis zu massiven mechanischen Schäden, in der Regel an den Knickstellen der Pläne, gab es leider ein breites Spektrum von Problemen zu bewältigen. Beispielhaft sollen hier daher einige Pläne für die heute zum Welterbe gehörenden klassizistischen Villen an der Schweriner Werderstraße vorgestellt werden, die bei der Maßnahme aufgearbeitet und damit bewahrt werden konnten.
Vielfältige Schadenbilder
Zum geschützten Residenzensemble gehören, neben zahlreichen öffentlichen Gebäuden, auch einige in Privatbesitz befindliche Wohnhäuser, die an der Verbindungsachse zwischen dem Schloss und dem ehemals Großherzoglichen Marstall liegen. Die Wohnhäuser Werderstraße 125 bis 141 wurden in den frühen 1860er Jahren errichtet, jeder Entwurf bedurfte damals wegen der besonderen Lage der Grundstücke der Zustimmung des Großherzogs. Den nördlichen Auftakt dieser Reihe bildet das Wohnhaus Werderstraße 125 (Abbildungen 1 und 2). Der zugehörige Plan, mit Tusche auf Transparentpapier gezeichnet, war in unzählige Teile zerfallen, von denen ein Teil leider verloren ging. Die verbliebenen Teile wurden durch die beauftragte Restauratorin in der ursprünglichen Anordnung gemäß auf eine geeignete säurefreie und gepufferte Unterlage aufgebracht. Damit steht der weiteren kontrollierten Nutzung dieses wertvollen Exponats nichts mehr im Wege.
Ebenfalls zum Gebäude Werderstraße 125 gehört ein auf Papier vervielfältigter Plan von 1906 (Abbildungen 3 und 4), der an den Knickstellen – alle diese Pläne wurden bis dahin gefaltet in Akten aufbewahrt – auseinander zu brechen drohte. Auf die Knickkanten wurden vor einigen Jahrzehnten Klebestreifen aufgebracht, die leider völlig ungeeignet waren, sodass zahlreiche Klebstoffreste in das Papier einzogen oder sogar auf der Planoberfläche verblieben. Diese Klebstoffreste wurden durch die Restaurierung weitgehend entfernt – eine unübersehbare optische Beeinträchtigung bleibt aber bestehen.
Zum Gebäude Werderstraße 135 gehört ein weiterer Plan auf Transparentpapier (Abbildungen 5 und 6), der durch unsachgemäße Lagerung mehrfach gestaucht und teilweise auf der Oberfläche verwischt wurde. Auch hier war eine Montage des dünnen Transparents auf einer entsprechenden Unterlage notwendig, um weitere Schäden zu verhindern.
Weitere Schritte in der Bestandserhaltung
Alle Maßnahmen gehen heute mit einer veränderten Lagerung dieser empfindlichen Objekte einher. Die Originale werden nicht mehr in den ursprünglichen Akten verwahrt, sondern in separat dafür geeigneten Planschränken. Nur damit kann die Bestandserhaltung solch empfindlicher Objekte dauerhaft gewährleistet werden.
In diesen Fällen gab die Förderung durch die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) sowie der damals begonnene Prozess für die Einstufung als UNESCO-Weltkulturerbe für unser Archiv den Anstoß, einen weiteren Schritt bei der Bestandserhaltung zu gehen.