Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder (KSL) stellen auch 2021 wieder Mittel für Maßnahmen des Originalerhalts bereit. Ab sofort nehmen wir Projektanträge in beiden Förderlinien entgegen. Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, dann beraten wir Sie gern per E-Mail oder Telefon. 

BKM-Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts

Das BKM-Sonderprogramm unterstützt Archive, Bibliotheken und andere Gedächtniseinrichtungen bei der verantwortungsvollen Aufgabe des Originalerhalts. Beantragt werden können Fördermittel für Mengenverfahren wie Massenentsäuerung, Trockenreinigung und Schutzverpackung. Auch Restaurierungsmaßnahmen, Methodenentwicklung oder Schadenserfassung für größere Bestände oder Bestandsgruppen werden unterstützt. Diese Förderung aus Bundesmitteln ist an eine Kofinanzierung in Höhe von 50 % durch Landes- oder Eigenmittel gebunden. Inhaltlich wird insbesondere der Originalerhalt schriftlichen Kulturguts unterstützt, das aus historischer oder wissenschaftlicher Sicht von überregionaler Bedeutung ist. Anträge müssen bis zum 31. Januar 2021 bei der KEK eingegangen sein.

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historisches Kinderbuch
Im BKM-Sonderprogramm 2020 wurde ein Teil der Kinderbuchsammlung des Philosophen Walter Benjamin (1892-1940) entsäuert. © Institut für Jugendbuchforschung, Uwe Dettmar

KEK-Modellprojektförderung zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts

Die Förderung von Modellprojekten trägt auf verschiedenen Ebenen zur nachhaltigen Sicherung schriftlichen Kulturguts bei. So macht z. B. die exemplarische Sicherung von Originalen Ergebnisse für andere Einrichtungen nachnutzbar. Ein besonderes Anliegen der KEK ist es, gezielt für die Gefährdungen schriftlichen Kulturguts zu sensibilisieren. Über die öffentlichkeitswirksame Ausrichtung der Modellprojekte soll die Sichtbarkeit des Themas Originalerhalt erhöht werden. Die zentralen Kriterien, auf deren Grundlage die Förderentscheidungen getroffen werden, lauten: Modellhaftigkeit, Öffentlichkeitswirksamkeit oder Innovation. Anträge können auch hier bis zum 31. Januar 2021 eingereicht werden.

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