Das XII. Bundesweite Expert∙innengespräch zum Originalerhalt gastierte am 7. November 2025 in der niedersächsischen Landesvertretung in Berlin. Damit wurde das jährliche länder- und spartenübergreifende Netzwerktreffen erstmals mit direkter Unterstützung von Länderseite ermöglicht. Per hybridem Format haben sich insgesamt 30 Expert∙innen gemeinsam mit KEK und Fachbeirat über Neuerungen und Entwicklungen informiert. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Änderungen, die 2026 mit dem neuen Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten" in Kraft treten. Ein Rückblick auf die Antrags- und Bewilligungslage des letzten Förderjahrgangs der KEK-Modellprojektförderung und des BKM-Sonderprogramms wurde ebenfalls gegeben.

KEK-Modellprojektförderung

Die KEK-Modellprojektförderung zeigte 2025 eine deutlich gestiegene Nachfrage: Mit insgesamt 59 Vorhaben waren im Vergleich zum Vorjahr mehr Fördermaßnahmen beantragt worden. Insbesondere durch den Testlauf, der im Vorfeld der Einführung des neuen Programms ausdrücklich die Förderfähigkeit präventiver und konservatorischer Maßnahmen wie Trockenreinigung oder Schutzverpackung hervorhob, wurden deutlich mehr Einrichtungen zur Antragsstellung motiviert. Im Ergebnis wurden insgesamt 34 KEK-Modellprojekte gefördert.

KEK-Modellprojekte 2025

BKM-Sonderprogramm

Das BKM-Sonderprogramm verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr erneut einen Abstieg bei den Antragszahlen, was auf die Kürzung des Förderetats zurückzuführen ist. Eingereicht wurden insgesamt 78 Anträge; außer dem Saarland waren alle Länder vertreten. Von den eingereichten Projektvorhaben konnten 51 Maßnahmen zur Mengenbehandlung bewilligt werden, davon 35 mit einer einjährigen und 16 mit einer mehrjährigen Laufzeit.

BKM-Sonderprogramm 2025

Neues Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten"

Die bestehenden Förderlinien für den Originalerhalt wurden als Ergebnis der fachlichen Evaluation konzeptionell überarbeitet und in neuen Fördergrundsätzen zusammengeführt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder stellen gemeinsam die Mittel für das neue Programm bereit. Es fasst die bisher getrennt angebotenen Maßnahmen modular zusammen, wodurch das Antragsverfahren vereinfacht wird. Diskutiert wurden insbesondere die Änderungen, die mit dem Wegfall des doppelstufigen Verfahrens im BKM-Sonderprogramm verbunden sind. Die Landesberatungs- bzw. Koordinierungsstellen sind hierdurch insbesondere in der Beratung und Anpassung der Prozesse gefordert. Langfristig soll die vereinfachte Struktur aber zu einer Entlastung auf mehreren Ebenen führen.

Berichte aus den Ländern und den Gremien

Insgesamt 10 Länder haben zu Status und Neuigkeiten rund um den Originalerhalt berichtet. Dabei wurden aus zwei Ländern negative Entwicklungen mitgeteilt: In Sachsen-Anhalt ist das Landesprogramm zum Ende 2025 außer Kraft getreten. Die Finanzierung wurde nicht verlängert, sondern als "freiwillige Leistung" gestrichen. In Thüringen ist die Fortsetzung des Landesprogramms auf dem Prüfstand – hier wird der politische Prozess entscheiden, ob die Förderung ab 2026 fortgeführt wird. Positive Entwicklungen zeigten sich im Bereich Notfallvorsorge: In Schleswig-Holstein wurden insgesamt fünf neue Notfallverbünde gegründet und bis Ende 2026 wird das Ziel erreicht sein, die Notfallverbundinfrastruktur flächendeckend etabliert zu haben. 

Bei den Berichten aus den bundesweiten Gremien für Bestandserhaltung ist die Mitteilung des Unterausschusses Bestandserhaltung der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag (BKK) hervorzuheben: Es wurde ein neues Positionspapier erarbeitet, das die Bestandserhaltung als kommunale Pflichtaufgabe beschreibt und damit die Position der Einrichtungen in den kommunalen Strukturen stärkt. Das Papier ist unter dem Titel "Das historische Erbe bewahren! Bestandserhaltung – eine kommunalarchivische Pflichtaufgabe" erschienen.