Säurefraß im Papier, Schmutz oder Schimmel an den Akten: Vielfach sind die Bestände in Archiven und Bibliotheken bedroht. Die Bundesweiten Handlungsempfehlungen haben vorgezeichnet, welche strategischen Schritte zur Rettung der Originale notwendig sind. Eine konkrete Feststellung der 2015 vorgelegten Gesamtstrategie lautete: Zum Erhalt der schriftlichen Originale ist ein umfangreiches Förderprogramm erforderlich, denn das Ausmaß der Schäden und Gefährdungen ist enorm. Die Einrichtungen sind angesichts der Mengen mit der alleinigen Bewältigung der Aufgabe überfordert.

Originalerhalt in der Masse

2017 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Initiative ergriffen und das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts ins Leben gerufen. Mit einer Anschubfinanzierung im ersten Förderjahr von 1 Mio. Euro wurden gezielt Projekte zur Behandlung von Originalen in Mengenverfahren wie Entsäuerung, Trockenreinigung oder Verpackung gefördert. Adressiert waren anfangs in erster Linie Einrichtungen mit zentralen Funktionen im Gesamtsystem der Bestandssicherung, also zum Beispiel Landesarchive oder -bibliotheken. Auf Anhieb stieß die Förderlinie auf breite Resonanz und spricht daher seit 2019 öffentliche Einrichtungen jeglicher Trägerschaft an, um die gestreute schriftliche Überlieferung retten zu können.

Aktenpalette
In Bad Arolsen wurden von 2017 bis 2019 im BKM-Sonderprogramm viele Regalmeter Akten des International Tracing Service (ITS) entsäuert. © Arolsen Archives

Voraussetzung einer Beteiligung am BKM-Sonderprogramm ist eine Gegenfinanzierung von mindestens 50 %. Damit hat die BKM vor allem für eine aktive Beteiligung der Länder einen Anreiz geschaffen. Die Länder sind auch in die administrativen Prozesse involviert. Die Förderanträge müssen zunächst in den Fachreferaten oder -abteilungen der Landesbehörden begutachtet und testiert werden, bevor sie bei der KEK eingereicht werden können. Damit ist das förderpolitische Ziel gesetzt, die in den Ländern verankerten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Kultur- und Wissenschaftsbereich gewinnbringend in die bundesweite Koordinierung zu integrieren.

Das Programm wächst sprunghaft an

Die jährlichen Fördermittel für das BKM-Sonderprogramm hat der Bund anfangs schrittweise erhöht bis hin zu einer Spitze von 4,5 Mio. Euro Fördermittel im Jahr 2019. Im aktuellen Jahr liegt der Beitrag bei etwas mehr als 2 Mio. Euro. Insgesamt kann im fünften Förderjahr eine beachtliche Bilanz gezogen werden: So wurden bundesweit mehr als 460 Projekte bewilligt und rund 13,7 Mio. Euro Fördermittel im BKM-Sonderprogramm bereitgestellt.

Inhaltlich grenzt sich das BKM-Sonderprogramm nicht nur in puncto Mengenbehandlung von der zweiten Förderlinie KEK-Modellprojektförderung ab, die vorrangig punktuelle Unterstützung fokussiert. Das Sonderprogramm fördert einrichtungs- und länderübergreifende Koordinierung, indem zum Beispiel gezielt Maßnahmen an definierten Segmenten wie Pflicht- oder SSG/FID-Beständen in Bibliotheken unterstützt und in Nachweissystemen verzeichnet werden. Insbesondere das schriftliche Kulturgut ab 1850, das in großen Teilen in Bibliotheken mehrfach überliefert ist, gilt es koordiniert zu erhalten. Das Sonderprogramm sensibilisiert und unterstützt hier direkt – oder anders gesagt: Es ermöglicht Originalerhalt mit System.