Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder stellen auch 2023 wieder Mittel für Maßnahmen des Originalerhalts bereit. Ab sofort nehmen wir Projektanträge in beiden Förderlinien entgegen. Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben,  beraten wir Sie gern per E-Mail oder Telefon. 

Mehr Fördermittel für die Notfallvorsorge

Die Notfallvorsorge in Archiven und Bibliotheken wird 2023 mit zusätzlichen Mitteln gefördert. Die Kulturstiftung der Länder stellt hierfür 50.000 Euro innerhalb der KEK-Modellprojektförderung bereit. Antragsschluss ist der 31. Januar 2023.

Seit Gründung der KEK wurden in der Notfallvorsorge 48 Projekte mit rund 450.000 Euro unterstützt. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen Risikoanalysen, die Erstellung von Notfallplänen und die Beschaffung von Notfallboxen. Die KEK spielt zudem eine zentrale Rolle beim Auf- und Ausbau von Notfallverbünden, die eine effektive Reaktion auf Schadensereignisse ermöglichen. Dank der aufgestockten Mittel wird die flächendeckende Ausstattung mit Notfallmaterialien 2023 weiter vorangetrieben.

› Informationen zur KEK-Modellprojektförderung

› Antragsformular 2023

Fotografien und Reisekoffer Georg Kolbes
Im Berliner Georg Kolbe Museum wurde 2021-2022 der "zweite Nachlass" des Bildhauers restauriert. © Steffen Roth

BKM-Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts

Das BKM-Sonderprogramm unterstützt Archive, Bibliotheken und andere Gedächtniseinrichtungen bei der verantwortungsvollen Aufgabe des Originalerhalts. Beantragt werden können Fördermittel für Mengenverfahren wie Massenentsäuerung,  Trockenreinigung oder Schutzverpackung. Die Förderung aus Bundesmitteln ist an eine Kofinanzierung in Höhe von 50% durch Landes- oder Eigenmittel gebunden. Inhaltlich wird insbesondere der Originalerhalt schriftlichen Kulturguts unterstützt, das aus historischer oder wissenschaftlicher Sicht von überregionaler Bedeutung ist. Anträge müssen bis zum 31. Januar 2022 bei der KEK eingegangen sein.

› Informationen zum BKM-Sonderprogramm

› Antragsformular 2023 (Formular 2022 ist weiter gültig)