Der folgende Text erschien erstmals als Editorial im KEK-Jahresbericht 2024/2025

Im Editorial des Jahresberichts 2023 schwärmte ich vom Leuchten der Farbmusterkarten in Dresden und war von den persönlichen Schicksalen berührt, die in den Patientenakten in Münster dokumentiert sind. Zum Jahr 2024 haben wir dann nur rein digital berichtet, also nicht auf Papier(seiten), ohne Editorial. Warum stand die Druckerpresse still? 2021 bis 2023 stellte uns der Kulturstaatsminister jährlich verlässliche 3,5 Mio. Euro für unsere Arbeit zur Verfügung, 2024 wurde der KEK-Etat um knapp 30 Prozent auf 2,5 Mio. Euro gekürzt. Und die seit 2021 verlässlichen und verstetigten jährlich 150.000 Euro der Kulturstiftung der Länder für die Ländergemeinschaft konnten das natürlich nicht auffangen.

Aus weniger mach mehr

Ein herber Schlag – schließlich ist der bundesweit koordinierte Originalerhalt schriftlichen Kulturguts keine Kür, sondern gesamtstaatliche Aufgabe. Doch in Zeiten knapper Kassen gilt es, besonders geschickt zu agieren, aus weniger mehr zu machen. So arbeiteten wir seit 2024 gemeinsam mit unseren Förder·innen auf Seiten von Bund und Ländern sowie dem Fachbeirat daran, die beiden Förderlinien der KEK durch Zusammenführung zu optimieren. Dieser dank unserer Sponsoren Fedrigoni, Image Access, Zambelli und Zeutschel nun auch wieder analog vorliegende Zweijahresbericht zieht letztmalig Bilanz zu KEK-Modellprojektförderung und BKM-Sonderprogramm. Mit welchem Erfolg uns die Gestaltung des neuen Förderprogramms gelungen ist? Ein kleiner Cliffhanger für den Jahresbericht 2026 …

Altar der Kirche St. Nicolai in Döbeln
Die Kirche St. Nicolai in Döbeln – hier ihr prachtvoller Altar – zählt einige Inkunabeln zu ihrem Bibliotheksbestand, die in einem KEK-Modellprojekt 2025 gesichert wurden. © Jörg F. Müller

Davor lohnt ein weiterer Blick zurück in die zwei Berichtsjahre, allein schon wegen der Bundestagswahl im Februar 2025. Wie bereits in den Wahljahren 2009, 2013 und 2018 liegen die Regierungsgeschäfte an oberster Stelle in konservativer Hand. Dennoch sucht man, anders als bei den drei letztgenannten Bundestagen, die Konservierung schriftlichen Kulturguts vergeblich im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, "Verantwortung für Deutschland". Lesen wir das einfach positiv: Inzwischen bedarf das Thema keiner gesonderten Erwähnung mehr, denn es ist eine grundsätzlich anerkannte staatliche Pflichtaufgabe.

Bewahrung von Kulturgütern und Katastrophenschutz

Der Zivil-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz stehen dafür im Fokus des Koalitionsvertrags – hier heißt es: "Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben im Bereich Zivil-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz zu unterstützen." Und aktuelle politische wie auch fachliche Diskussionen fokussieren diesen Bereich ebenfalls: Schutz und Bewahrung von Kulturgütern, eben als Bestandteil des Zivil- und Katastrophenschutzes, werden angesichts der geänderten Sicherheitslage immer wichtiger. Es bleibt abzuwarten, wann passende Sondervermögen der Bundesregierung auch für Archiv- und Bibliotheksbestände als Teil der kritischen Infrastruktur zugänglich werden.

Klar ist: Ein analoges Dokument, das physisch angefasst, dessen Materialität geprüft werden kann, entfaltet eine Aussage- und Beweiskraft, die kein Algorithmus ersetzen kann. Schriftquellen sind elementarer Teil des Quellcodes unserer Demokratie. Um diese Demokratie wirksam zu schützen, zu gestalten und zu fördern, braucht es den Schutz des Schriftguts. Wie wäre es mit einer kleinen Reise durch unsere Projekte der letzten zwei Jahre, von internationaler Forschung in Athen über mittelalterliche Buchschätze in Döbeln bis hin zur Entstehung unseres Grundgesetzes in Kassel?