Die KEK war als erste bundesweite und spartenübergreifende Koordinierungsstelle für Bestandserhaltung zunächst mit einer Laufzeit von fünf Jahren angelegt worden. Nach Ablauf dieses Zeitraums galt es, Effekte und Wirksamkeiten des Bund-Länder-Projekts zu überprüfen. Auf Basis dieser Evaluation sollte über die Weiterführung entschieden werden. Im Jahr 2014 sind sämtliche Parameter des KEK-Projekts eingehend betrachtet worden: Die KEK-Modellprojektförderung, die Netzwerkarbeit, die Datenerhebung zur umfassenden Gefährdungs- und Schädigungsbilanz schriftlichen Kulturguts und die Erfolge bei der Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung.

Die Modellprojektförderung als zielführendes Instrument

Im Fokus der Evaluation standen neben fachlichen Fragen auch organisatorische Punkte. So wurden ebenfalls die Finanzmittel- und Personalausstattung sowie das Konstrukt der Ansiedelung der KEK an der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und Einrichtung bei der Staatsbibliothek zu Berlin bewertet. Die Erfolge der ersten Jahre konnten die Gutachter überzeugen: Die KEK-Modellprojektförderung wurde als zielführendes Instrument insbesondere für den Aufbau von Fachkompetenz und zur Bewusstseinsbildung in den Einrichtungen gesehen.

Cover KEK-Tätigkeitsbericht
Der Tätigkeitsbericht 2014 diente als Grundlage der Evaluation.

Die Vermittlungsleitungen in die Öffentlichkeit wurden als überaus erfolgreich gewertet. Der Finanzrahmen von insgesamt 600.000 Euro jährlich zur umfassenden Sicherung der Originale wurde erklärlicherweise als unzureichend eingestuft. Aber das Bund-Länder-Programm zur Mengenbehandlung befand sich ja bereits konzeptionell in Vorbereitung. Das positive Ergebnis der Evaluation hat die KEK als Bund-Länder-Initiative gestärkt und die Weiterführung bis 2020 erbracht. Zusätzlichen Rückenwind bescherte die Absichtserklärung der Bundesregierung 2013 im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode "Deutschlands Zukunft gestalten". Dort heißt es auf Seite 131: "Die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Die entsprechende Koordinierungsstelle bei der Staatsbibliothek zu Berlin wird auf Basis einer bereits geplanten Evaluierung und in Abstimmung mit den Ländern, gegebenenfalls über ein Bund-Länder-Förderprogramm, über 2015 hinaus fortgeführt." Länderseitig ist diese Absichtserklärung über Beschlüsse des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz (KMK) bekräftigt worden. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung zur 19. Legislaturperiode ab 2018 ist erneut die Weiterführung der KEK als Ziel formuliert, ergänzt um die Absicht, die Förderprogramme zum Originalerhalt fortzusetzen. Derzeit befindet sich die KEK in der dritten Projektphase, deren Laufzeit bis 2023 festgesetzt ist. In dieser Phase soll die Verstetigung der Koordinierungsstelle ausgearbeitet und vorbereitet werden.