Auf Landesebene gibt es zahlreiche, unterschiedlich ausgeprägte Initiativen zum Originalerhalt, mit denen wir als bundesweit koordinierende Stelle eng zusammenarbeiten.
Bereits seit den 1980er-Jahren verfügen einige Bundesländer über Landesprogramme für Bestandserhaltung. Diese variieren in der inhaltlichen Ausrichtung und sind, was die Höhe der Fördermittel angeht, unterschiedlich ausgestattet. Meist werden die Programme von speziellen Landes- oder Beratungsstellen bzw. die zuständigen Fachreferate in den Landesbehörden betreut. Einige Ländern verfügen zudem über Landeskonzepte, in denen fachliche Aufgaben und Ziele der Bestandserhaltung im Land formuliert werden.
Die Veröffentlichung der Bundesweiten Handlungsempfehlungen 2015 und die Einführung des BKM-Sonderprogramms 2017 haben als Motor für die Entwicklung weiterer Landesprogramme gewirkt. Deren Fördermittel können vielfach als Kofinanzierung für KEK-Projekte genutzt werden. Seit 2026 können im Förderprogramm Schriftliches Kulturgut erhalten Vorhaben mit einer solchen Kofinanzierung priorisiert werden.
Baden-Württemberg hat das älteste Landesprogramm aller Bundesländer. Das spartenübergreifende Landesrestaurierungsprogramm wurde bereits 1986 beschlossen. Sein Kern ist das Institut für Erhaltung von Archiv- und Bibliotheksgut (IfE) des Landesarchivs Baden-Württemberg mit seinen Werkstätten für Restaurierung und Konservierung sowie für Reprografie. Das IfE fungiert sowohl als Zentralwerkstatt als auch als Koordinierungsstelle im Land. Erkenntnisse aus Praxis und Forschung werden bei Fortbildungsveranstaltungen und Notfallübungen weitergegeben.
Zur Umsetzung des Landesrestaurierungsprogramms werden jährlich Gelder für Archive und Bibliotheken in Trägerschaft des Landes bereitgestellt, die im Haushalt des Landesarchivs etatisiert sind. Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen wie Trockenreinigung, Schutzverpackung, Entsäuerung, Restaurierung sowie Sicherungsverfilmung bzw. -digitalisierung. Die Landesmittel werden auch für die Kofinanzierung von KEK-Projektanträgen genutzt.
Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft können nicht über das Landesprogramm gefördert werden. Geleistet wird dies über die landeseigene Stiftung Kulturgut. Sie kann auf Grundlage ihrer Förderrichtlinien auch für Kommunen und andere nichtstaatliche Einrichtungen wie Kirchen und Adelsarchive Fördermittel bereitstellen.
Ein Landesprogramm zur Förderung von Einzelprojekten besteht derzeit nicht. Das Land stellt aber reguläre Haushaltsmittel für die Bayerische Staatsbibliothek (einschließlich der staatlichen regionalen Bibliotheken) und die Staatlichen Archive zur Verfügung, die auch für KEK-Projekte genutzt werden. Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns und die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) stehen den kommunalen und sonstigen nichtstaatlichen Archiven und Bibliotheken beratend zur Seite.
Für die Bibliothekssparte nimmt das an der BSB angesiedelte Institut für Bestandserhaltung und Restaurierung (IBR) als ein zentrales Kompetenzzentrum eine wichtige Funktion ein. Es betreut die Bestände der BSB und berät die staatlichen Regional- und Universitätsbibliotheken. Maßgebliche Strategiepapiere für den Bestandserhalt bilden die Empfehlungen zur "Erhaltung, Archivierung und Aussonderung von Druckschriften in Bayern" (1998) und ein 2010 vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vorgelegtes Konzept für die Sicherung gefährdeten Archiv- und Bibliotheksguts.
Im Herbst 2006 wurde das Kompetenzzentrum Bestandserhaltung für Archive und Bibliotheken in Berlin und Brandenburg (KBE) gegründet und an der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) angesiedelt. Die Gründung geht zurück auf eine gemeinsame Initiative der Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten des Landes Berlin sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Das KBE hat als regionale Initiative das Ziel, den Originalerhalt strukturell zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt in erster Linie auf dem Ausbau des Netzwerks der Archive und Bibliotheken beider Bundesländer. Darüber hinaus bietet das KBE Beratungen (auch vor Ort) sowie ein breites Fortbildungsangebot zu Themen der Bestandserhaltung und zur Notfallvorsorge an. Das KBE wird zu Fragen der strategischen Ausrichtung und in Grundsatzangelegenheiten durch einen Fachbeirat beraten.
Im Zeitraum 2020 bis 2023 hat das KBE im Auftrag der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein Landeskonzept für das schriftliche kulturelle Erbe in Berlin erarbeitet. Mit ihm liegen sowohl eine umfassende Dokumentation der Herausforderungen im Bereich der Bestandserhaltung schriftlichen Kulturguts im Land Berlin als auch eine Übersicht konkreter Handlungsmaßnahmen vor, die es dem Land Berlin ermöglichen, bei seinen künftigen Bemühungen im Bereich der Bestandserhaltung koordiniert und effizient vorgehen zu können. Die Basis des Landeskonzepts bildet eine aktuelle und valide Übersicht über die besonders bedeutenden und bedrohten Bestände im Land. Die entsprechenden Daten wurden von 2020 bis 2023 im Rahmen einer groß angelegten zweiteiligen Erhebung in zahlreichen Kulturgut bewahrenden Einrichtungen Berlins erfasst und publiziert. Neben Art und Umfang der schützenswerten Bestände wurden hierbei auch der Grad der vorliegenden Schäden und Gefährdungen sowie die in den Einrichtungen vorhandenen Infrastrukturen, Ressourcen und fachlichen Kompetenzen im Hinblick auf die Bestandserhaltung berücksichtigt.
Für Maßnahmen der Bestandserhaltung schriftlichen Kulturguts sowie zur Kofinanzierung des BKM-Sonderprogramms wurden von der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bis 2025 regelmäßig Fördermittel bereitgestellt. Eine Kofinanzierung des Landes für eine Antragstellung im 2026 aufgelegten KEK-Förderprogramm "Schriftliches Kulturgut erhalten" kann von allen Einrichtungen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie in kirchlicher Trägerschaft, deren Bestände dauerhaft öffentlich zugänglich sind, beantragt werden. Die Prüfung und fachliche Bewertung der Projektanträge erfolgt durch den Fachbeirat des KBE.
Im Herbst 2006 wurde das Kompetenzzentrum Bestandserhaltung für Archive und Bibliotheken in Berlin und Brandenburg (KBE) gegründet und an der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) angesiedelt. Die Gründung geht zurück auf eine gemeinsame Initiative der Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten des Landes Berlin sowie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Das KBE hat als regionale Initiative das Ziel, den Originalerhalt strukturell zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt in erster Linie auf dem Ausbau des Netzwerks der Archive und Bibliotheken beider Bundesländer. Darüber hinaus bietet das KBE Beratungen (auch vor Ort) sowie ein breites Fortbildungsangebot zu Themen der Bestandserhaltung und zur Notfallvorsorge an. Das KBE wird zu Fragen der strategischen Ausrichtung und in Grundsatzangelegenheiten durch einen Fachbeirat beraten.
Ein spartenübergreifendes Landesprogramm für Brandenburg existiert derzeit nicht. Zur Kofinanzierung von KEK-Projekten verfügt das Brandenburgische Landeshauptarchiv über eigene Haushaltsmittel. Zusätzlich unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur brandenburgische Einrichtungen bei der Kofinanzierung. Neben dem KBE ist die Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken an der Fachhochschule Potsdam beratend tätig. Sie unterstützt u. a. den Wissenstransfer zwischen Hochschule und archivischer bzw. bibliothekarischer Praxis.
Das Land Bremen stellt derzeit keine gesonderten Mittel für den Originalerhalt zur Verfügung. Bestandserhaltungsmaßnahmen werden aus den Globalhaushalten der Einrichtungen finanziert, jedoch unterstützt das Land Einzelmaßnahmen mit anteiligen Sonderförderungen.
Seit 2006 widmet sich in Hamburg die Behörde für Kultur und Medien dem Originalerhalt, z. B. durch eine Studie des Säuregehalts in den Beständen des Staatsarchivs und der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg – Carl von Ossietzky. Den beiden Einrichtungen werden für die Bestandserhaltung verstetigte Haushaltsmittel zugewiesen, die sie selbstständig verausgaben. In der Vergangenheit wurden umfassende Mittel für beide Einrichtungen bereitgestellt, die teilweise an andere öffentliche Einrichtungen weitergegeben oder zur Kofinanzierung von KEK-geförderten Projekten genutzt werden konnten.
Auf Grundlage der "Bundesweiten Handlungsempfehlungen" (2015) verfolgt das Land Hessen das Ziel, dem fortschreitenden Verlust des kulturellen Gedächtnisses in Archiven und Bibliotheken nachhaltig entgegenzuwirken. 2018 und 2019 stellte die hessische Landesregierung im Rahmen eines neu eingeführten Förderprogramms jeweils 1 Mio. Euro für den Originalerhalt bereit. 2020 wurden die Mittel auf 1,5 Mio. Euro erhöht. Antragsberechtigt für das Landesprogramm Bestandserhaltung sind öffentliche Archive und Bibliotheken in Trägerschaft des Landes Hessen, der hessischen Hochschulen, der Landkreise, Städte, Gemeinden und Kirchen in Hessen sowie Archive und Bibliotheken des öffentlichen und des privaten Rechts. Gefördert werden Mengenverfahren wie Massenentsäuerung, Reinigung und Verpackung sowie die Restaurierung wertvoller Einzelobjekte und Schadenserfassungen.
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur fördert Projekte mit bis zu 80% der Gesamtkosten. Bei der Kofinanzierung von KEK-Projekten übernimmt das Land 40%, sodass lediglich 10% auf die Einrichtungen entfallen. Die Koordinierungsstelle Bestandserhaltung Hessen (KBH) berät zu diesen kombinierten Fördermöglichkeiten. Sie wird durch zwei Bereichskoordinationen für die Sparten Archiv und Bibliothek unterstützt.
Seit 2017 stellt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Rahmen des Landesprogramms Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern Mecklenburg-Vorpommern Haushaltsmittel für Zuwendungen zur Projektförderung bereit. Förderfähig sind Projekte, in denen einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter mit einer erheblichen Bedeutung für das Land vor Beschädigung, Verlust oder Vernichtung bewahrt und dauerhaft erhalten werden. In diesem Rahmen werden Maßnahmen wie Restaurierung, Konservierung, Reinigung, Entsäuerung und Schutzverfilmung bzw. -digitalisierung finanziert. Potenzielle Zuwendungsempfänger·innen sind Archive, Bibliotheken, Museen und Kirchen sowie Stiftungen.
Seit 1989 werden Mittel des Landes Niedersachsen für Bestandserhaltungsmaßnahmen an niedersächsischen wissenschaftlichen Bibliotheken ausgereicht. Die Arbeitsgruppe Bestandserhaltung des Niedersächsischen Beirats für Bibliotheksangelegenheiten berät das Ministerium für Wissenschaft und Kultur bei der Förderentscheidung. Unter dem Vorsitz der Universitätsbibliothek Osnabrück beteiligen sich auch Vertreter·innen der Gottfried Wilhelm Leibniz-Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek Hannover, der Landesbibliothek Oldenburg und der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel.
Als zentrale Beratungsstelle fungiert die Landesfachberatung Bestandserhaltung der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel. Niedersächsische Landeseinrichtungen, die Fördermittel für Bestandserhaltungsprojekte beantragen möchten, müssen ihre·n Landesfachberater·in vor jedem Antrag verpflichtend konsultieren. Darüber hinaus können sich auch Kulturinstitutionen, die weder über eine eigene Werkstatt noch über ausreichend Fachkompetenz verfügen, sowie Privatpersonen zu Fragen der Bestandserhaltung beraten lassen. In den letzten Jahren ist es zunehmend gelungen, die Komplementärfinanzierung für KEK-Projektanträge aus weiteren Finanzierungsquellen, z. B. Stiftungen, zu leisten.
Seit Einführung der Landesinitiative Substanzerhalt (LISE) 2006 befasst sich das Land Nordrhein-Westfalen mit der Erhaltung schriftlichen Kulturguts. Neben Massenentsäuerung werden auch Reinigung und Dekontamination, sachgerechte Verpackung und Restaurierungsmaßnahmen gefördert. Ansprechpartner·innen für die LISE sind restauratorische Fachkräfte im LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum und im LWL-Archivamt für Westfalen, die in fachlichen Fragen beraten und die Aufträge an Dienstleister·innen für die an der LISE teilnehmenden Archive betreuen. Partner·innen des Landes sind der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen (LWL), zu deren Aufgaben die Beratung kommunaler und privater Archive gehört.
Derzeit werden 60% der Kosten für Vorhaben zur Massenentsäuerung, Reinigung, Verpackung und Restaurierung über die LISE gefördert. Seit 2021 übernehmen die Landschaftsverbände auch die Ausstellung von Landestestaten für KEK-Projekte mit einer Kofinanzierung aus Landesmitteln, soweit Archive die Antragsteller·innen sind. Ein Landesprogramm für Bibliotheken wird vorbereitet.
Seit 2013 unterstützt das Land Rheinland-Pfalz den Originalerhalt in Kulturgut bewahrenden Einrichtungen, seit 2021 auch mittels eines verstetigten Landesprogramms. Eine vom zuständigen Ministerium berufene Arbeitsgruppe legte 2015 eine detaillierte Ist-Analyse vor und erarbeitete darauf aufbauend ein Landeskonzept mit Förderprogramm. Um die Bestandserhaltung zu stärken und zu professionalisieren, berief das Kulturministerium 2018 einen landesweiten Fachbeirat.
Zeitgleich wurde die Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland Pfalz (LBE) im Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz eingerichtet. Sie leistet u. a. fachliche Beratung, Informationsvermittlung sowie Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. 2019 und 2020 wurden erstmals Maßnahmen zum Originalerhalt durch zusätzliche Haushaltsmittel gefördert. Die Pilotphase wurde 2021 positiv evaluiert und das Programm als reguläre Förderung weitergeführt. Seit der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal im selben Jahr wird zudem das Thema Notfallvorsorge verstärkt behandelt.
Das Land Saarland stellt keine gesonderten Mittel für den Originalerhalt in Bibliotheken und Archiven zur Verfügung.
Die 1996 eingerichtete Landesstelle für Bestandserhaltung legte zwei Jahre nach ihrer Gründung ein Strategiepapier für den Originalerhalt bedeutender Bestände in sächsischen Bibliotheken vor. Zunächst ausschließlich für wissenschaftliche Bibliotheken zuständig, agiert die Landesstelle mittlerweile auch spartenübergreifend und unterstützt Einrichtungen in allen Fragen des Bestandsschutzes. Sie fördert und koordiniert Projekte in den Bereichen Restaurierung, Trockenreinigung, Massenentsäuerung und Beschaffung von Schutzboxen. In Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe 2002 widmet sich die Landesstelle auch der Notfallprävention, z. B. durch Notfallpapiere und Veranstaltungen. In Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst stellt sie zudem die Kofinanzierung von KEK-Projekten sicher. Darüber hinaus betreibt sie Netzwerkarbeit und veranstaltet die Sächsischen Werkstatttage für Bestandserhaltung.
Für das 2022 eingerichtete Landesprogramm Bestandserhaltung Sächsische Archive (LPBE) stehen seit 2025 keine Haushaltsmittel mehr bereit. Auch die am Archivzentrum Hubertusburg angesiedelte Koordinierungs- und Beratungsstelle Bestandserhaltung (KBB) wird seit 2026 nicht weiter finanziert.
In Orientierung an den "Bundesweiten Handlungsempfehlungen" (2015) ist nach einer umfassenden Bestandsaufnahme in den kulturgutbewahrenden Einrichtungen des Landes 2018 ein spartenübergreifendes Konzept zur Erhaltung und Digitalisierung des schriftlichen Kulturgutes in Sachsen-Anhalt entwickelt worden. Eine 2021 eingerichtete Landesberatungsstelle Bestandserhaltung berät Archive, Bibliotheken und Museen bei der Erhaltung des materiellen Kulturerbes im Land Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt können Fördermittel in den Bereichen Notfallvorsorge, Kulturgutschutz sowie Resilienzstärkung beantragt werden. Zu beachten ist hierbei, dass Landesbehörden und -betriebe keine Zuwendungen erhalten können.
Das Land Schleswig-Holstein verfügt sowohl über ein Landesprogramm zum Erhalt schriftlichen Kulturguts als auch über ein Landeskonzept. Neben der finanziellen Unterstützung von Bestandserhaltungsmaßnahmen sieht letzteres auch eine angemessene Personalausstattung vor.
Die Mittel des Landesprogramms werden gezielt eingesetzt, um bedeutendes Schriftgut in staatlichen und nichtstaatlichen Gedächtniseinrichtungen zu sichern. Gefördert werden Maßnahmen zur Erfassung und Behebung von Schäden an Schriftgut sowie Projekte zu Netzwerkbildung, Fortbildung und Notfallprävention. Die Verteilung der Mittel wird von einem Fachbeirat für Bestandserhaltung koordiniert. 2022 wurde am Landesarchiv die Landesfachberatungsstelle für Bestandserhaltung eingerichtet, die Archive und wissenschaftliche Bibliotheken zu Fragen der Bestandserhaltung und der Fördermittelbeantragung berät.
2020 wurden erstmals Landesmittel in Höhe von 300.000 Euro für Maßnahmen zur Bestandserhaltung bereitgestellt, die zur Kofinanzierung von KEK-Anträgen genutzt werden können. Sie stehen für die Erhaltung schriftlichen Kulturguts in kommunalen, kirchlichen und sonstigen Einrichtungen zur Verfügung und dienen der präventiven und stabilisierenden Konservierung, Massenentsäuerung und Restaurierung.
Auf Initiative des Kulturrats Thüringen wurde 2018 zudem ein Konzept zur Notfallvorsorge in Kultureinrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Archiven erarbeitet. Es umfasst u. a. die Beschaffung von Notfallmaterialien durch das Land Thüringen, die Durchführung von Fortbildungen und die Förderung von Notfallverbünden.
Neben der Zentralen Restaurierungswerkstatt des Landesarchivs Thüringen spielt die Restaurierungswerkstatt der Herzogin Anna Amalia Bibliothek eine wichtige Rolle im Land. Nach dem Brand 2004 wurden hier standardisierte Verfahren für die Schadensbewältigung großer Mengen brandgeschädigten Schriftguts entwickelt. In Kooperation mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim sowie der Universität für Bodenkultur (BOKU) in Wien erfüllt die Legefelder Werkstatt seit 2019 die Funktion einer Akademischen Lehrwerkstatt. Perspektivisch soll sie zu einer überregional agierenden Servicestelle weiterentwickelt und als Dienstleisterin u. a. für öffentliche und kirchliche Einrichtungen tätig werden.
Auch Stiftungen auf Landesebene, z. B. in Baden-Württemberg oder Niedersachsen, engagieren sich für den Originalerhalt. Genannt sei hier zudem die bundesweit agierende Kulturstiftung der Länder, die neben der regulären KEK-Förderung eine eigene Restaurierungsförderung aufgesetzt hat.