BKM-Sonderprogramm (20172025)

Das von 2017 bis 2025 von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgelegte "Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts" kam Projekten von Bundes-, Landes-, kommunalen und kirchlichen Einrichtungen sowie weiteren Träger·innen zugute. Der Bund finanzierte Vorhaben zum Originalerhalt grundsätzlich mit bis zu 50%. Es wurden vor allem Mengenverfahren wie Massenentsäuerung oder Verpackung und konkrete bestandsbezogene Vorbereitungsmaßnahmen wie Schadenserfassung unterstützt. 

Von 2017 bis 2025 wurden insgesamt 736 Projekte mit einem Gesamtvolumen von knapp 21 Mio. Euro gefördert. 

KEK-Modellprojektförderung (2010–2025)

Von 2010 bis 2025 gehörte die Förderung von Modellprojekten zu unseren Kernaufgaben. Mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Ländergemeinschaft über die Kulturstiftung der Länder wurden ausgewählte Vorhaben unterstützt, die innovativ, modellhaft oder öffentlichkeitswirksam zum Originalerhalt beitrugen. Neben konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen waren auch Projekte zu Fachkompetenz, Notfallvorsorge, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung antragsfähig.

Von 2010 bis 2025 wurden insgesamt 510 Projekte mit einem Gesamtvolumen von knapp 5,8 Mio. Euro gefördert.