Transport und Übergabe
Zuständigkeiten und Planung
Der Transport und die anschließende Übergabe erfolgt in Abstimmung mit der abgebenden Stelle. In der Regel ist für den Transport des archivwürdigen Schriftguts oder des abzugebenden Bibliotheksguts die abgebende Behörde selbst verantwortlich. Hinweise zu schonenden Transporten können der DIN EN 15946 (Erhaltung des kulturellen Erbes: Verpackungsverfahren für den Transport) und der DIN EN 16648 (Erhaltung des kulturellen Erbes: Transportmethoden) entnommen werden. Bereits in der Verwaltung oder der Registratur sollte das zukünftige Archivgut nach archivfachlichen Kriterien verpackt und ein Ablieferungsverzeichnis erstellt werden. Der Bedarf an Hilfskräften und Hilfsmitteln für den Transport ist rechtzeitig und ausreichend zu planen.
- Der Transport bzw. die Übergabe wird in der Regel durch die abgebende Stelle durchgeführt
- Ablieferungsverzeichnisse sollten durch die abgebende Stelle erstellt werden
- Archivgerechte Verpackung idealerweise bereits in der Verwaltung vornehmen
- Hilfskräfte und Hilfsmittel frühzeitig einplanen
- Um Schäden an Archivalien und Büchern zu vermeiden, ist auf einen sachgerechten Transport zu achten (Hinweise dazu in DIN EN 15946 und DIN EN 16648)